Weihnachtsmarktveranstalter zwischen Vorfreude und Verunsicherung
Auf ins G-Tümmel!
Köln - (pm). Nach einem Jahr, in dem die Kölner*innen auf den
vorweihnachtlichen Budenzauber verzichten mussten, öffnen die meisten
Weihnachtsmärkte wieder ihre Türen. Also alles wie früher? Nicht
ganz. Einige Einschränkungen und pandemiebedingte
„Besonderheiten“ müssen die Fans von Glühwein, gebrannten
Mandeln, Kunsthandwerk & Co doch in Kauf nehmen. Der Kölner
Wochenspiegel hat sich bei den Betreiber*innen umgehört.
Auf dem „Markt der Herzen“ am Kölner Dom gilt die 2G-Regel.
Kontrollen findet stichprobenartig statt. Zwar gibt es keine
Maskenpflicht, jedoch wird auf Hinweisschildern seitens des
Veranstalters das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen. Auf dem
ganzen Gelände finden die Besucher*innen Möglichkeiten zur
Händedesinfektion. 2020 wurde Kölns wohl bekanntester
Weihnachtsmarkt bereits im August abgesagt, allerdings nutzten
zahlreiche Aussteller die Möglichkeit, ihre Waren über die Webseite
des Weihnachtsmarkts online anzubieten. „So kam doch noch ein wenig
Weihnachtsstimmung auf“, meint Birgit Grothuis von der Kölner
Weihnachtsgesellschaft.
Auf dem Markt der Engel am Neumarkt gilt die 2G-Regel, was auch
stichprobenartig kontrolliert wird. Das Tragen einer medizinischen
Maske wird empfohlen und es steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Um die Besucherströme zu entzerren, wurden größere Freiflächen
geschaffen. Was die Besucherzahlen betrifft, ist Britta Putzmann
zuversichtlich. Die Absage im vergangenen Jahr traf den Veranstalter
besonders hart, hatte man doch gerade erst die Organisation des
Marktes übernommen und noch nie öffnen können.
Michael Hinz, Betriebsleitung Gastronomie im Stadtgarten, denkt ungern
an das weihnachtsmarktlose Jahr 2020 zurück. „Das war eine
traurige Zeit“, erinnert er sich. „Uns haben die Gäste
gefehlt“, meint er, „denn wir sind gerne Gastgeber!“. Die
Lockdown-Monate hat das Stadtgarten-Team allerdings gut genutzt –
für Bau- und Sanierungsarbeiten. Für 2021 rechnet Hinz mit leichten
Rückgängen im Warenverkauf. Auf das Gelände dürfen nicht mehr als
2.500 Personen. Es gilt die 2G+-Regel, das heißt, die Besucher*innen
müssen geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Ausnahmen gibt es
für Menschen, die durch ein ärztliches Attest belegen können, dass
sie sich nicht impfen lassen können. Hier genügt ein aktueller
Schnelltest. Die Nachweise werden am Einlass kontrolliert.
Da es sich um einen öffentlichen Platz handelt, gelten für den
Hafen-Weihnachtsmarkt nach den aktuellen Verordnungen weder
Zugangsbeschränkungen noch besondere Schutzmaßnahmen, beim
Herantreten an die Stände empfiehlt der Veranstalter jedoch, eine
Maske zu tragen. Ein „luftigerer“ Aufbau soll das Abstandhalten
erleichtern. Beatrice Haselhuhn vom Veranstalter Eventleute GmbH
erinnert sich an das lange, letztlich erfolglose Ringen mit dem
Gesundheitsamt um die Erlaubnis, in „Insellage“ wenigstens eine
reduzierte Version des Hafen-Weihnachtsmarktes durchführen zu
können. Viele Anbieter hätten sich mittlerweile beruflich
umorientiert oder hätten Probleme gehabt, an Ware zu kommen.
ebel, Kassierer der St. Sebastianus Schützenbruderschaft, ist froh,
dass nach zwei Jahren ohne Veranstaltungen der Weihnachtsmarkt am
Wiener Platz wieder stattfinden kann. „Das hat uns richtig Geld
gekostet“, kommentiert er die pandemiebedingte Absage im vergangenen
Jahr und zeigt sich gleichzeitig enttäuscht über die fehlende
finanzielle Unterstützung von Seiten der Stadt. Es gilt die 2G-Regel,
die stichprobenartig kontrolliert wird, zudem herrscht auf dem
gesamten Gelände Maskenpflicht.
#infobox
Bei aller Vorsicht und aller Unsicherheit überwiegt bei den
Veranstaltern doch die Freude darüber, dass Weihnachtsmärkte
möglich sind. Letztlich hängt es ja auch von der Vernunft und der
gegenseitigen Rücksichtnahme der Besucher*innen ab, dass der Bummel
ein möglichst ungetrübtes Vergnügen wird.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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