Neue Gebühren fürs Bewohnerparken
Bewohnerparkausweis kostet ab heute 100 Euro
Der Stadtrat hat im vergangenen Juni eine Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise beschlossen, die zum 1. Oktober 2024 greift. Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro, die nur die Verwaltungskosten beinhaltete, erhöht sich damit ab 1. Oktober auf 100 Euro. Diese Gebührenordnung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025.
Gebühren ab 1. März 2025 - Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge
Ab 1. März 2025 folgt eine neue Gebührenordnung. Die Jahresgebühr beträgt dann in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100, 110 oder 120 Euro.
- bei einer Länge bis maximal 4.109 Millimeter sind 100 Euro jährlich zu entrichten
- bei einer Länge über 4.709 Millimeter beträgt die Jahresgebühr 120 Euro.
- für alle Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden, sind im Jahr 110 Euro zu zahlen
Sowohl die ab 1. Oktober 2024 geltende als auch die Gebührenordnung ab 1. März 2025 regeln ebenfalls neu, dass Besitzer*innen von Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als 5.600 Millimeter ab 1. Oktober 2024 generell keinen Anspruch mehr auf einen Bewohnerausweis haben. Da die notwendige technische und organisatorische Anpassung zur Gebührendifferenzierung nach Fahrzeuglänge einen zeitlichen Vorlauf benötigt und erst zum 1. März 2025 eingeführt werden kann, hat der Rat in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 diese Übergangsregelung beschlossen.
Derzeitige Inhaber*innen von Bewohnerparkausweisen, deren Berechtigungen zum 1. Oktober 2024 zur Verlängerung anstehen, wurden – wie in der Vergangenheit üblich – von der Stadtverwaltung über die anstehende Verlängerung und dabei auch über die neue Gebührenhöhe informiert.
Hier sind Informationen zum Bewohnerparken in Köln, von der Antragstellung bis zur Beantwortung von häufig gestellten Fragen
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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