Jagd auf digitale Straftäter
Christoph Hebbecker ermittelt gegen Hass-Postings

Für die ZAC NRW ist Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker tätig. | Foto: Staatsanwaltschaft Köln
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  • Für die ZAC NRW ist Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker tätig.
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Köln - Gegen die, die keinen Respekt zeigen, sondern das Gegenteil, den
blanken Hass, ermittelt der Kölner Staatsanwalt Dr. Christoph
Hebbecker. Aufrufe zu Gewalt und die „Wiederanwerfung von
Gaskammern“, das Zeigen von Hakenkreuzen oder das Posten von
volksverhetzenden Collagen rufen den 35-jährigen Strafverfolger auf
den Plan.

Christoph Hebbecker gehört seit Februar 2018 der Zentral- und
Ansprechstelle Cybercrime, kurz ZAC NRW, an, die im gesamten
Bundesland Nordrhein-Westfalen ermittelt. Zuständig sind diese
Staatsanwälte bei Hackerangriffen oder Straftaten im sogenannten
Darknet beim Handel mit Waffen sowie dem Austausch von
Kinderpornografie. Hebbecker ist der Staatsanwalt, der fast
ausschließlich in Sachen Hasspostings ermittelt. Eine oft
„mühselige Arbeit“, bei der Daten von den sozialen Netzwerken
sogar aus den USA angefordert werden müssen. Viele Täter können oft
nicht identifiziert werden. Die Plattformen neigen dazu, strafbare
Inhalte zu löschen, aber wenig auf eine Strafverfolgung hinzuwirken.

Als Beispiel für einen strafwürdigen Post auf Facebook zeigt
Hebbecker das Foto eines Maschinengewehr-Schützen, unter dem
geschrieben steht: „Das schnellste deutsche Asylverfahren, lehnt bis
zu 1400 Anträge in der Minute ab!“ Am Ende brachte das dem Täter
eine Strafe von neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung ein. Zuvor
sei der Mann, der mit seinem Klarnamen auf Facebook agierte, durch
eine Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft überrascht worden.

#article

Laut der aktuellen Polizeistatistik für das Jahr 2019 ist die Zahl
der politisch motivierten Straftaten in Deutschland um 14,2 Prozent
auf etwa 41.000 (2018: 36.000) gestiegen. Für eine Zunahme von
Hass-Postings kennt Hebbecker keine Daten, die dieses Bild für das
Internet bestätigen würden. „Man kann es schwer messen. Die
Dunkelziffer ist extrem hoch.“ Einen Zusammenhang mit Attentaten
oder anderen Übergriffen auf Politiker, so wie die Messerattacke auf
die damalige Oberbürgermeisterin-Kandidatin Henriette Reker in Köln
im Jahr 2015, will Hebbecker aber nicht ausschließen: „Ich glaube
schon, dass Hass in der digitalen Welt auch zu Straftaten in der
realen Welt führt.“
Wichtig ist Hebbecker bei seiner „Präventivarbeit“, dass die
Menschen einsehen, dass das Internet keinen rechtsfreien Raum
darstellt, in dem sie straffrei zu Gewalt aufrufen können. „Das ist
kein Kavaliersdelikt.“ Eine Grenze tut sich auf, wenn jemand die
Unwahrheit schreibt: „Es gibt keinen Straftatbestand von Fake
News.“

Für die ZAC NRW ist Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker tätig. | Foto: Staatsanwaltschaft Köln
Der Verfasser dieses Facebookeintrags wurde mit neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung bestraft. | Foto: Staatsanwaltschaft Köln
Redakteur/in:

Michael Offizier aus Köln

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