KoKoBes und SPZs unter finanziellem Druck
Die FRAKTION kritisiert "Einfrieren" der Förderung!

Stellungnahme der Fraktion DIE FRAKTION* zur Beschlussvorlage Nr. 15/2435 des Landschaftsverbandes Rheinland (#LVR) und den geplanten Kürzungen bei der KoKoBe-Förderung!

die Fraktion DIE FRAKTION möchte mit Nachdruck ihre Besorgnis über die geplanten Änderungen der Förderstruktur für die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung (KoKoBe) im Rheinland zum Ausdruck bringen. Die von der #LVR -Verwaltung vorgeschlagene Abschaffung der indexbasierten Anpassung der KoKoBe-Förderung ab 2025, wie sie in der Beschlussvorlage Nr. 15/2435 beschrieben wird, sehen wir als einen Rückschritt, der gravierende negative Auswirkungen auf die Qualität und Stabilität der Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung haben wird.

1. Bedeutung der KoKoBe für Menschen mit Behinderung
Die KoKoBe sind seit vielen Jahren eine unverzichtbare Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Angehörige. Die Beratung und Unterstützung, die sie bieten, sind essentiell für die Umsetzung des § 106 SGB IX und somit für die Eingliederungshilfe im Rheinland. Die Qualität und Unabhängigkeit der Beratung durch die KoKoBe hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten bewährt und wird auch überregional als vorbildlich anerkannt. Die flächendeckende Präsenz der KoKoBe im Rheinland ist ein Garant dafür, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu fachkundiger Beratung und Unterstützung haben, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

2. Finanzielle Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen
Die Einführung einer jährlichen indexbasierten Anpassung der Fördermittel im Jahr 2019 war eine notwendige und sinnvolle Maßnahme, um Planungssicherheit für die Träger der KoKoBe und für den LVR zu gewährleisten. Diese Anpassung trug dazu bei, die Lohnentwicklung im sozialen Sektor zumindest teilweise zu berücksichtigen und die finanzielle Stabilität der KoKoBe zu sichern. Die vorgeschlagene Abschaffung dieser Anpassung würde hingegen zu erheblichen Finanzierungslücken führen, die viele Träger nur schwer kompensieren könnten.

Die bereits jetzt unzureichende Finanzierung der KoKoBe, die nicht einmal kostendeckend ist, würde durch die Abschaffung der indexbasierten Anpassung noch weiter verschärft. Viele Träger wären gezwungen, erhebliche Selbstbeteiligungen zu leisten oder ihre Angebote zu reduzieren, was zu einer Verschlechterung der Beratungsqualität und einer Verringerung der Standorte führen könnte. Insbesondere die Bezahlung der Fachkräfte würde unter dieser Kürzung leiden, was angesichts des bestehenden Fachkräftemangels eine zusätzliche Bedrohung für die Qualität der Beratungsangebote darstellt.

3. Auswirkungen auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Die geplanten Kürzungen stehen im Widerspruch zu den Zielen des LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK, die eine umfassende und barrierefreie Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung sicherstellen sollen. Die Förderung der KoKoBe, SPZ und SPKoM trägt wesentlich zur Umsetzung dieser Ziele bei. Eine Reduzierung der finanziellen Mittel würde das etablierte Netzwerk von Beratungseinrichtungen destabilisieren und somit die Fortschritte der letzten Jahre gefährden.

4. Appell an die Entscheidungsträger

DIE FRAKTION appelliert eindringlich an die Mitglieder der Landschaftsversammlung und die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen, sich gegen die geplante Abschaffung der indexbasierten Förderanpassung auszusprechen. Die Qualität der Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung darf nicht aus finanziellen Gründen gefährdet werden. Die indexbasierte Anpassung ist eine bewährte und vernünftige Maßnahme, die Planungssicherheit schafft und die Qualität der Beratung sichert. Wir fordern daher die Entscheidungsträger auf, die Interessen der Menschen mit Behinderung und der Träger der KoKoBe in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen zu stellen und die geplante Kürzung abzulehnen.

LeserReporter/in:

Karl-Heinz Stauder aus Köln

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