Zum Start der Sommerferien
Ferienjobs – was es für Schüler zu beachten gibt

Foto: Quelle: Jose Luis Stephens - stock.adobe.com

Die Sommerferien stehen an! Für viele Schülerinnen und Schüler ist das die Möglichkeit, sich ohne den Stress von Hausaufgaben und Klausuren das Taschengeld aufzubessern. Zeitungen austragen, Baby-Sitten oder Getränke in der Gastro ausgeben – all das sind gängige Ferienjobs. Aber welche gesetzlichen Regeln gelten für das Jobben in den Ferien? Die DGB-Jugend in der DGB-Region Köln-Bonn gibt Tipps.
Vor dem Start in die Ferienarbeit rät Katharina Sieben, Jugendbildungsreferentin der DGB-Jugend: „Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Dieser muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln." Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt zudem die genauen Bedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren arbeiten dürfen. „Gefährliche Arbeiten, wie schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten, sind generell tabu. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge“, so Katharina Sieben.
Hier wird nochmal unterschieden: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – und zwar bis zu zwei Stunden zwischen 8 und 18 Uhr. In der Landwirtschaft sind maximal drei Stunden täglich erlaubt. Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gelten weniger Einschränkungen. Sie dürfen auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden bei 8 Stunden am Tag kommen. Schulpflichtige dürfen allerdings nicht länger als vier Wochen in den Ferien jobben, damit auch Zeit für die Erholung bleibt. Schließlich beginnt nach den Ferien wieder ein neues Schuljahr. Außerdem muss der Arbeitszeitraum von 6 bis 20 Uhr eingehalten werden.

NGG Köln: „Gerade die Abendschichten in der Gastro sind anstrengend und kräftezehrend. Vor allem in Köln war das in den letzten Wochen während der Europameisterschaft eine große Herausforderung.“

Ausnahmen gibt es für Schüler die bereits 16 Jahre alt sind. Sie dürfen in Gaststätten in einem Zeitraum von 6 bis 22 Uhr arbeiten. Mindestens zwei Sonntage im Monat müssen für sie beschäftigungsfrei sein. Zwischen Feierabend und dem Arbeitsbeginn müssen mindestens zwölf freie Stunden liegen. Marc Kissinger, Geschäftsführer der NGG Köln fordert hier ein waches Auge: „Gerade die Abendschichten in der Gastro sind anstrengend und kräftezehrend. Vor allem in Köln war das in den letzten Wochen während der Europameisterschaft eine große Herausforderung. Nicht nur im Stadion wurden und werden viele Service- und Küchenkräfte gebraucht, sondern auch die Restaurants und Kneipen hatten alle Hände voll zu tun. Hier müssen die Betriebe ihrer Pflicht nachgehen, das Jugendarbeitsschutzgesetz und die geltenden Tarifverträge einzuhalten, auch um für eine Ausbildung in der Branche zu werben.“

Geregelt sind auch die Ruhepausen von unter 18-Jährigen im Jugendarbeitsschutzgesetz. Katharina Sieben: „Schüler*innen, die viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als sechs Stunden sind es 60 Minuten.“

DGB-Jugend: „Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden.“

Und wie sieht es mit der Vergütung aus? Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2024 liegt dieser bei 12,41 Euro pro Stunde. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden", fordert die Jugendbildungsreferentin Katharina Sieben.

Wenn im jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. Katharina Sieben: „Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben."
Bei Problemen: Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. Katharina Sieben: „Ich rate jedem jungen Menschen, am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren."
Die örtlichen Geschäftsstellen der Gewerkschaften helfen bei der Durchsetzung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte.
Die Hotline des Arbeitsschutz-Telefons NRW lautet 0211 855 3311. Arbeitsschutzbeschwerden können auch online abgegeben werden: www.mags.nrw/ansprechpartner-und-beratung-zum-arbeitsschutz-nrw

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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