Stadt Köln finanziert Traglufthalle für den Tennisclub Rodenkirchen
Freie Wähler fordern Nutzungsrecht für alle Sportvereine im Bezirk
Die Freien Wähler Köln haben eine Anfrage bzgl. der städtischen Baubeihilfe für die Errichtung einer Traglufthalle für den Tennisclub Rodenkirchen e.V. gestellt. Bezirksvertreter Torsten Ilg kommentiert die Antwort der städtischen Verwaltung wie folgt:
"Für mich stellt sich weiterhin die Frage, was das soziale Engagement des TCR von seinen Mitbewerbern im Bezirk, qualitativ eigentlich unterscheidet?"
Was hat die großen Fraktionen damals im Vorfeld der Abstimmung in der BV eigentlich dazu bewogen, die städtische Beihilfe in dieser Höhe (90% der Gesamtkosten von fast 615.000 Euro), ohne Debatte einfach durchzuwinken, ohne diesen Entschluss an weitere, gemeinnützige Bedingungen zu knüpfen? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ein Verein, der städtische Beihilfen in solch ungewöhnlicher Höhe bewilligt bekommt, auch eine überdurchschnittlich hohe soziale Verantwortung übernehmen muss. Dies hat die Verwaltung mit der Beantwortung meiner Anfrage jedoch verneint. Mehr als unglücklich würde ich mal behaupten. Der Eindruck von „Klüngelei und Hinterzimmer-Politik“ drängt sich hier förmlich auf. Das könnte eine Neiddebatte bei anderen Sportvereinen auslösen, die ebenfalls soziale Verantwortung übernehmen und gleichermaßen den Schulsport unterstützen. Mit welchem Recht wird die Politik in Zukunft ähnlich kostspielige Forderungen von anderen Vereinen ablehnen können? Ich hätte mir zumindest gewünscht, dass auch konkurrierende Vereine die Halle wenigstens mitbenutzen können, wie dies bei der Bezirkssportanlage der Fall ist. Ich fühle mich hier getäuscht, sonst hätte ich damals nicht zugestimmt.
Gez. Torsten Ilg
Mitglied der BV Rodenkirchen
FREIE WÄHLER Köln
_____________________________________
Details der Anfrage und Antworten der Stadt Köln:
1. Wurde diese Beihilfe an konkrete Auflagen geknüpft, wie z.B. eine Entlastung städti- scher Einrichtungen, oder die stärkere Übernahme sozialer Verantwortung des Te n- nisclubs, die über seine bisherigen Kooperationen mit Bildungseinrichtungen hinaus gehen?
2. Gibt es Zusagen des Vereins, zukünftig eine Art „Jugend-Förderteam“ zusammenzu- stellen, welches es talentierten Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien e r- möglicht, kostenlos trainieren zu können?
3. Gibt es Zusagen des Vereins, zukünftig kostenlose Jahresmitgliedschaften für sozial Benachteiligte und/oder Flüchtlingskinder anzubieten?
4. Hat die Verwaltung die in den Fragen 1-3 aufgeführten Punkte vor Erstellung der Be- schlussvorlage 3093/2019 in Gesprächen mit dem Verein, aktiv eingefordert?
Antwort der Verwaltung
1. Die bewilligte städtische Baubeihilfe an den Tennisclub Rodenkirchen e.V. für die Errichtung einer Traglufthalle wurde nicht an gesonderte Bedingungen geknüpft. Damit ein Sportverein eine Förderung für Baumaßnahmen erhält, muss dieser die Voraussetzungen der Ric htlinie „Bauförderung“ vom 05.05.2014 erfüllen. Dazu gehört unter anderem eine Jugendförderung, die sich in einem Mindestanteil von 20 % jugendlicher Mitglieder (0-18 Jahre) wiederspiegelt. Weiterer Voraussetzungen oder Auflagen, wie die Entlastung städtischer Einrichtungen oder die Übernahme sozialer Verantwortung, bedarf es nicht, obgleich viele Kölner Sportvereine sich dieser Aspekte annehmen. Bereits der Status der Gemeinnützigkeit, den ein Verein tra- gen muss und die Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, zeigt an, dass dieser das Wohl der Gemeinschaft zum Ziel hat.
2. Der Tennisclub Rodenkirchen hat seit seiner ersten Saison im Jahr 2019 ein Jugendförder- programm. Insgesamt werden sechs Jugendmannschaften und somit über 50 Kinder und Ju- gendliche im Alter von 10 bis 18 Jahre speziell gefördert. Diesen Jugendmannschaften im Be- reich U12, U15 und U18 weiblich sowie männlich wird ein kostenloses Mannschaftstraining angeboten, welches einmal wöchentlich für 1,5 Stunden in einer Gruppengröße von sechs bis acht Kinders stattfindet. Der Verein übernimmt für die Jugendförderteams die gesamten Kosten, die für die Mannschaftsspiele entstehen. Darüber hinaus hat der Tennisclub Rodenkirchen e.V. in der Saison 2019 in Zusammenarbeit mit der im Club arbeitenden Tennisschule für drei Kinder aus sozial schwachen Familien das Tennistraining zu 100% übernommen. Der Tennisclub Rodenkirchen e.V. hat bereits die Erweiterung der Förderung von Kindern und Jugendlichen für 2020 geplant. Die neue Jugendförderung sieht zusätzlich zur Förderung der oben beschriebenen Kinder- und Jugendmannschaften eine individuelle Förderung von Kin- dern vor, die sich durch ihr Engagement und ihre sportlichen Leistungen aus den bereits ge- förderten Mannschaften hervorheben. Hier werden Startgelder für Einzelturniere oder zusätzli- che Trainingseinheiten dieser Spielerinnen und Spieler durch den Verein bezuschusst. Außerdem ist mit Bau der Traglufthalle eine Winterförderung geplant. Damit wäre eine ganz- jährige Kinder- und Jugendförderung gewährleistet.
3. Der Tennisclub Rodenkirchen e.V. pflegt eine Kooperation mit dem Sankt Joseph Kindergar- ten im Bezirk Rodenkirchen. Hier übernimmt der Verein die vollen Trainingskosten. Außerdem besteht eine Kooperation mit der Gesamtschule Rodenkirchen. Hier bezuschusst der Verein die Trainingskosten. Aufgrund der Corona-Epidemie konnten die Trainingseinheiten noch nicht stattfinden.
Im Rahmen dieser Kooperationen können auch Kinder mit Fluchthintergrund von dem Enga- gement des Vereins profitieren.
4. Wie bereits unter Punkt 1. erläutert, gehören die in den Fragestellungen aufgeführten Aspekte nicht zu den Voraussetzungen einer Förderung im Rahmen der städtischen Baubeihilfe.
LeserReporter/in:Torsten Ilg aus Köln |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.