Neue Satzung soll Wohnraum besser schützen
Gegen Zweckentfremdung
Köln - Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen ist in
bestimmten Veedeln zu einem großen Problem geworden. Köln reagiert
auf die Veränderungen der letzten Jahre im Bereich der
Zweckentfremdung von Wohnraum und legt dem Rat eine neue
Wohnraumschutzsatzung zum Beschluss vor. Sie soll am 1. Juli in Kraft
treten. Durch die Wohnraumschutzsatzung soll frei finanzierter
Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung geschützt werden.
Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen Zwecken als
zum Wohnen genutzt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der
Wohnraum mehr als zur Hälfte der zur Verfügung überlassenen Fläche
für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird, Wohnraum
länger als drei Monate leer steht oder durch Abbruch beseitigt wird.
Auf Grundlage der Satzung ist es möglich, die Wiederzuführung von
Wohnraum zu Wohnzwecken behördlich anzuordnen und Zuwiderhandlungen
gegen die Wohnraumschutzsatzung durch Bußgelder bis zu 50.000 Euro je
Wohneinheit zu ahnden.
Damit die Wohnungsaufsicht effektiver kontrollieren und Verstöße
ahnden kann, wurde der Mitarbeiterpool um 16 Personen erweitert. Zudem
arbeitet die Wohnungsaufsicht künftig in noch engerer Kooperation mit
dem Steueramt, dem Ordnungsamt und dem Bauaufsichtsamt zusammen.
Mittels einer Informationskampagne „Zum Wohnen gebaut – Wohnungen
sind keine Touristenunterkünfte“ sollen alle Kölner für das Thema
sensibilisiert werden. Etwaige Zweckentfremdungen können direkt an
das Wohnungsamt der Stadt gemeldet werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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