Karnevalisten halten an Sessionsauftakt fest
Großveranstaltungen weiterhin untersagt
COVID-19 hat die gesamte Welt im Griff und legt viele Wirtschaftszweige lahm. Die Veranstaltungswirtschaft ist besonders stark betroffen. Auch in NRW dürfen vorerst weiterhin keine Großveranstaltungen stattfinden - bis mindestens 31. Oktober.
Das steht in der neuen Corona-Schutzverordnung. Am Dienstagabend wurde die neue Verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Darin werden als „große Festveranstaltungen“ konkret Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste und Weinfeste genannt. Andere Veranstaltungen mit mehr als 100 Menschen können bei bestimmten Hygiene- und Abstandsvorgaben erlaubt werden. Bund und Länder hatten sich bereits Mitte Juni auf die Verlängerung des Verbots geeinigt. Mit der neuen Verordnung ist es in Nordrhein-Westfalen jetzt rechtskräftig.
Unterstützung für Künstler und Institutionen
„Viele Künstler waren und sind verzweifelt, weil ihre Lebensgrundlage weggebrochen ist“, berichtete der Ministerpräsident. Mit 105 Millionen Euro werde nun ein Stipendienprogramm für freischaffende Künstler geschaffen. Mit 80 Millionen Euro sollen von der Corona-Pandemie gebeutelte Institutionen über einen Kultur-Stärkungsfonds unterstützt werden. Zusätzlich habe die Bundesregierung eine Milliarde Euro ausgelobt, wovon die NRW-Kulturlandschaft anteilig profitiere. „Wir hoffen und erwarten auch, dass die Kommunen jetzt nicht bei der Kultur sparen“, sagte Laschet. In den städtischen Haushalten sei Geld für die Kultur vorhanden.
Karnevalisten im Rheinland optimistisch
Die Karnevalisten halten derweil trotz eher kritischer Stimmen an ihrem Sessionsauftakt am 11.11 fest. „Draußen, Straßenkarneval, Infektionsübertragungszeit, Alkohol, Enge – das passt nicht in diese Zeit“, sagte Laschet am 30. Juni. Das wollte der Bund Deutscher Karneval (BDK) nicht so stehen lassen.
Flammender Appell und Hilferuf an Politik
Schon mit der Aktion "Night of Light" am 22. Juni richtete die Eventbranche bundesweit einen flammenden Appell und Hilferuf an die Politik zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft.
Seit dem 10.03.2020 ist einem kompletten Wirtschaftszweig faktisch die Arbeitsgrundlage entzogen worden. Jegliche Art von Großveranstaltungen sind aufgrund der COVID-19 Krise untersagt. Business Events, Tagungen, Kongresse, Konzerte, Festivals oder Theateraufführungen - überall dort, wo Menschen zusammenkommen, um gemeinsam Darbietungen zu erleben oder sich zu relevanten Themen auszutauschen, dürfen Veranstaltungen nur unter umfangreichen, behördlichen Auflagen durchgeführt werden. Selbst Messen und kleine Events, die momentan wieder erlaubt sind, unterliegen zurzeit notwendigen und strengen Hygiene-Vorschriften; dies führt dazu, dass Veranstaltungen insgesamt zurzeit nicht mehr wirtschaftlich durchführbar sind.
Veranstaltungswirtschaft auf der Roten Liste
In ganz Deutschland strahlten Veranstalter in der Nacht vom 22. auf den 23.06.2020 bundesweit ihre Gebäude oder stellvertretend ein Bauwerk in ihrer Region oder Stadt mit roter Beleuchtung an, um auf die dramatische Situation in der Veranstaltungswirtschaft aufmerksam zu machen. Auch in Köln wurden viele der großen Eventlocations illuminiert: unter anderem erstrahlten die Flora, der Tanzbrunnen, die Lanxess-Arena und die Motorworld in Rot. Die Veranstaltungswirtschaft steht auf der Roten Liste der akut vom Aussterben bedrohten Branchen! Ein leuchtendes Mahnmal und ein flammender Appell der Veranstaltungs-Wirtschaft zur Rettung der Branche, die echte Hilfe anstelle von Kredit-Programmen benötigt.
Die für diese Aktion gemeinsam verwendete Farbe Rot soll folgendes ausdrücken:
Die Veranstaltungswirtschaft befindet sich auf der „Roten Liste“ der aussterbenden Branchen. Alarmstufe Rot - ein Milliardenmarkt und hunderttausende Arbeitsplätze sind in Gefahr! Die Farbe Rot steht für die Leidenschaft für den Beruf / die Profession in der Unterhaltungswelt.
"Allesamt brennen für das, was sie tun“.
LeserReporter/in:Stefan Fohlen aus Köln | |
Webseite von Stefan Fohlen |
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