Vom 23. bis 27. Oktober
Grundschul-Anmeldung fürs kommende Schuljahr
+++ Möglich ist die Anmeldung an den Grundschulen vom 23. bis 27. Oktober 2023 +++
Rund 10.500 Kinder werden zum kommenden Schuljahr 2024/25 in Köln schulpflichtig. Die Stadt Köln hat alle Erziehungsberechtigten zur Anmeldung aufgefordert, deren Kinder im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2017 und 30. September 2018 geboren wurden. Die Eltern wurden zum jeweiligen Wohnort über nächstgelegene Grundschulen informiert.
Möglich ist die Anmeldung an den Grundschulen vom 23. bis 27. Oktober 2023.
Für die Anmeldung wird benötig:
- die Benachrichtigung mit dem ausgefüllten Anmeldebogen
- die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch
- Personalausweis der oder des Erziehungsberechtigten
- Nachweis über die Masernschutzimpfung
- Bei der Anmeldung an einer konfessionellen Schule muss zudem die Taufurkunde vorgelegt werden.
Die in der Benachrichtigung individuell benannten nächstgelegenen Grundschulen dienen der Information, da Eltern in aller Regel einen wohnortnahen Schulplatz wünschen. Sie bedeuten keine Platzzusage an den aufgeführten Schulen. Eltern können die Schule frei wählen, dürfen ihr Kind aber nur an einer Schule anmelden. Da es vorkommen kann, dass an der Wunschschule nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, ist es wichtig, dass Erziehungsberechtigte bei der Anmeldung einen Zweitwunsch angeben, der im Falle einer Absage berücksichtigt werden soll.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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