Schausteller in der dritten Generation
Leverkusener richtet Deutzer Kirmes aus

Foto: Bause

Die Entscheidung ist gefallen: Die Deutzer Kirmes wird im Frühjahr und im Herbst 2024 nicht mehr von der Gemeinschaft der Kölner Schausteller (GKS) ausgerichtet. Stattdessen hat der Leverkusener Wilfried Hoffmann nun den Zuschlag bekommen.

Ob sich die Kirmes in Zukunft deshalb deutlich von denen der jüngeren Vergangenheit unterscheidet, ist aber unwahrscheinlich. Denn Hoffmann ist Schausteller in der dritten Generation, der bereits zahlreiche Volksfeste organisiert hat. Auch deswegen will der Leverkusener gemeinsam mit der Stadt Köln am ursprünglichen Kirmes-Termin rund um Ostern festhalten. „Die Stadt Köln wird das Genehmigungsverfahren kurzfristig beginnen. Gemeinsam mit dem Veranstalter Wilfried Hoffmann werden die nächsten Schritte und Maßnahmen besprochen, die notwendig sind, damit die Kirmes wie gewohnt am Ostersamstag, 30. März 2024, starten kann“, heißt es vonseiten der Stadt. Trotz der Kürze der Zeit hätten die Sicherheit der Veranstaltung und die Interessen der Anwohner höchste Priorität. Dementsprechend würden die dafür erforderlichen Maßnahmen im bewährten Umfang umgesetzt.

Im vergangenen Jahr hatte die Stadt Köln dazu aufgerufen, dass sich Aussteller für die Ausrichtung der Deutzer Kirmes bewerben können. Im Rahmen des Vergabeverfahrens hatte Hoffmann im Oktoter bereits den Zuschlag von der Stadt erhalten, während der Antrag der GKS aufgrund eines vermeintlichen Formfehlers abgelehnt wurde.

Eine erfolgreiche Klage der Kölner Schausteller beim Verwaltungsgericht Köln sorgte allerdings dafür, dass das Vergabeverfahren der Stadt prompt wiederholt werden musste. Dementsprechend hoffte die GKS bis zuletzt noch, die Deutzer Kirmes ausrichten zu können.

Nach Ablauf der Frist am 2. Februar 2024 wurden letztlich vier Bewerbungen überprüft, von denen allerdings nur zwei alle geforderten Unterlagen enthielten. Da aber nur ein Bewerber den Zuschlag für die Ausrichtung der Volksfeste im Jahr 2024 erhalten konnte, kam der Losentscheid zum Tragen. „Er ist ein von der Rechtsprechung anerkanntes Mittel, um eine Auswahl zwischen gleichwertigen Anträgen/Bewerbungen zu treffen“, heißt es dazu von der Stadt. „Der Losentscheid, bei dem ein nicht beeinflusstes Zufallsergebnis herbeigeführt wird, wahrt die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz.“ (abü.)

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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