Köln feiert den 11. 11 mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen
Mehr Spaß ohne Glas
Köln - Die Stadt stellt sich am 11.11. auf eine große Anzahl Feiernder
ein. Hotspots dürften die Altstadt im Bereich Heumarkt und Alter
Markt sowie das Zülpicher Viertel (Kwartier Latäng) werden.
Gastronomiebetriebe, Clubs und Partyvolk müssen sich auf eine
konsequente Kontrolle der Beschallung und Einhaltung der Corona-Regeln
einstellen.
Wer zum Feiern am 11.11. in die Stadt kommt, wird gebeten, von
vornherein auf Glas zu verzichten: In der Altstadt und im
Zülpicher Viertel gilt ab 8 Uhr für die kommenden 24 Stunden ein
Glasverbot.
Autofahrer müssen mit Einschränkungen rechnen: Im Altstadtbereich
wird es bereits ab 6 Uhr die ersten Verkehrssperrungen geben. Dies
betrifft auch die Deutzer Brücke in Fahrtrichtung Innenstadt.
Im Bereich der Uni-Mensa werden statt einer Bühne mehrere
Entlastungsflächen eingerichtet, die jedoch erst dann zum Tragen
kommen, wenn das Zülpicher Viertel ausgelastet ist. Vorher wird es
hier weder Musik noch Versorgung geben. Es gibt kein Programm und
keine festen Spielzeiten.
Grundsätzlich gilt 2G
Der Krisenstab der Stadt Köln hat beschlossen, dass für den 11.11.
und am kommenden Wochenende in Köln grundsätzlich die 2G-Regel
gelten soll. Dies betrifft die von der Stadt Köln bereits definierten
Bereiche Altstadt und Zülpicher Viertel, alle
Karnevalsveranstaltungen und Karnevalsfeiern in Kneipen und
Gastronomie sowie die Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im
Historischen Rathaus.
Mit der neuen Verfügung gilt: Vom 11. November, 8 Uhr, bis 12.
November 2021, 8 Uhr, ist der Zugang zu den abgesperrten Bereichen der
Altstadt und des Zülpicher Viertels nur noch für immunisierte
Personen möglich. Ausnahmeregelungen bleiben bestehen.
Das Betreten sämtlicher Karnevalsveranstaltungen / aller
Veranstaltungen ohne Sitzplatzpflicht im Freien sowie in Innenräumen
ist vom 11. November ab 8 Uhr bis zum 14. November, 8 Uhr, nur
immunisierten Personen gestattet.
Gaststätten, in denen Karneval gefeiert wird, dürfen vom 11.
November ab 8 Uhr bis zum 14. November, 8 Uhr, nur von immunisierten
Personen betreten werden. Davon ausgenommen ist der normale
Restaurantbetrieb mit Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes.
Die 2G Regelung gilt nicht für Kinder von null bis sechs Jahren.
Kinder im Alter von sechs Jahren bis zwölf Jahren und drei Monaten
sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen
lassen können, können auch unter Vorlage eines maximal 48 Stunden
alten PCR-Tests oder maximal sechs Stunden alten Antigenschnelltests
zugelassen werden.
Sollte dem Ordnungsamt bei Kontrollen in der Gastronomie auffallen,
dass auch Personen Zutritt erhalten haben, die nicht immunisiert sind,
drohen dem Betreiber Konsequenzen bis hin zur temporären Schließung
des Betriebes.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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