Für die Sicherung des Baumbestands
Neue Baumschutzsatzung für Köln beschlossen

Foto: JM Image Factory - stock.adobe.com

Köln. Der Stadtrat hat eine neue Baumschatzung beschlossen. Im Mittelpunkt der Novellierung steht dabei die Stärkung des städtischen Baumbestands.

Wesentliche Änderungen:

  • Es werden mehr Bäume unter Schutz gestellt.
  • Geschützt sind jetzt auch Nadelgehölze ab einem Umfang von 130 Zentimetern in einem Meter Höhe.
  • Die Genehmigungsgrenze bei Laubgehölzen wird von 100 Zentimeter auf 80 Zentimeter Stammumfang in einem Meter Höhe gesenkt.
  • Erweiterung der geschützten Fläche und durch das ausdrückliche Kappungsverbot.
  • Der Ausgleich für gefällte Bäume wird erhöht: mehr Bäume als Ersatz, so ortsnah wie möglich
  • Höhere Ausgleichszahlung, falls Ersatzpflanzungen nicht möglich sind.

Bäume sind wichtig für den Klimaschutz, denn sie entziehen der Atmosphäre das klimaschädliche Treibhausgas Kohlenstoffdioxid. Sie verbessern die Luftqualität, bieten Tieren Lebensraum und schaffen ein angenehmes, natürliches Wohnumfeld.

Bereits seit den 1990er Jahren ist der Schutz des Kölner Baumbestandes durch eine Satzung geregelt. Im Jahr 2011 folgte die letzte, bislang gültige Neufassung. Die zunehmende Gefährdung des Kölner Baumbestandes – vor allem durch stetig schwieriger werdende Lebensraumbedingungen und Nutzungskonflikte – machte nun eine Überarbeitung der Satzung erforderlich. Dabei sind zahlreiche Anregungen aus der Bürgerschaft, von Verbänden und der Politik sowie aus der langjährigen Praxiserfahrung in die Überlegungen eingeflossen.
Die neue Baumschutzsatzung wird mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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