Straßenmalerei und weiteren Themen
Neue Regeln der Kölner Stadtordnung gelten ab 17. Dezember
+++ Neue Regeln zu Straßenmalerei und weiteren Themen gelten ab 17. Dezember 2024
Die Verwaltung hat die Änderungsverordnung zur Kölner Stadtordnung am 10. Dezember 2024 auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" publiziert. Damit treten die vom Rat der Stadt Köln angepassten, ergänzten oder neuen Regeln der Kölner Stadtordnung am Dienstag, 17. Dezember 2024, in Kraft. Zur Veröffentlichung geht es hier entlang
In ihrer November-Sitzung hatten die Mitglieder des Rates der Stadt Köln Änderungen zu den Themen Straßenmalerei, Straßenmusik, störendes Verhalten in der Öffentlichkeit in Verbindung mit dem Konsum von Rauschmitteln, Nutzung von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sowie Grillen beschlossen. Im Absatz, der jegliche Verunreinigungen verbietet, ergänzten die Kommunalpolitiker das Verbot zum Wegwerfen von Abfällen konkret um Plastikkonfetti (siehe KSO § 3 Absatz 1).
Folgende Regeln haben ab dem 17. Dezember Gültigkeit:
Straßenmalerei
Für das Domumfeld gilt künftig, dass Straßenmalerei dort nicht mehr erlaubt ist, ausgenommen ist der Roncalliplatz. Der Bereich ist wie folgt definiert: Bahnhofsvorplatz mit Trankgasse, Domkloster, Platz rund um den Kölner Dom, Kardinal-Höffner-Platz/Kreuzblume, "Unter Fettenhennen" bis Wallrafplatz sowie "Am Hof" bis Ecke "Dom Hotel".
Straßenmusik
Straßenmusik wird künftig auch in der Altstadt nur an den gekennzeichneten Orten erlaubt sein. Neben den bereits bestehenden vier erlaubten Spielorten rund um den Dom kommt einer "In der Höhle" hinzu. Außerdem bleibt es im Rheingarten erlaubt, zu musizieren. Die Verbotszone beinhaltet auch den Kurt-Rossa-Platz (Schutz von Passant*innen und Radfahrer*innen an der Engstelle Hohenzollernbrücke) und den Abschnitt der Schildergasse zwischen "Kölner Bierbrunnen" und Antonsgasse (Schutz des Antoniterquartiers).
Lachgas
Störendes Verhalten von Lachgas-Konsument*innen in der Öffentlichkeit wird künftig im gesamten Stadtgebiet untersagt und kann ordnungsbehördlich geahndet werden. Dies betrifft zum Beispiel Verunreinigungen, Vermüllung, Grölen, Belästigung von anderen Personen, Gefährdung anderer Personen durch Herumliegenlassen von leeren Kartuschen und Gasflaschen. Bisher bezog sich die Stadtordnung ausschließlich auf störendes Verhalten in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol, Drogen und ähnlichen Substanzen.
Öffentliche Spiel- und Bolzplätze
Die Regeln für öffentliche Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet werden angepasst: Der Konsum von Cannabis und Lachgas wird dort nun explizit verboten. Außerdem wird dort das Fahren mit E-Rollern/E-Scootern und das Befahren mit motorbetriebenen Fahrzeugen egal welcher Antriebsart untersagt.
Grillen
Das Grillverbot gilt jetzt auch für öffentliche Verkehrsflächen. Diese Flächen werden von vielen Menschen genutzt. Deshalb ist es wichtig, dass sie nicht als Grillfläche benutzt werden.
Ordnung und Sicherheit im Umfeld der Kölner Stadien
Rund um die Stadien gelten nicht nur für Besucher*innen, sondern auch für Passant*innen vor Veranstaltungen besondere Regeln. Bisher durften aus Sicherheitsgründen vier Stunden vor dem Beginn einer Veranstaltung keine Glasflaschen oder Dosen mitgeführt werden. Um Bürger*innen im Umfeld der Stadien, etwa auf der Jahnwiese, nicht unnötig zu reglementieren, wird dies nun auf drei Stunden verringert.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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