"Kostendeckend neu kalkuliert"
Neue Satzung für Verwaltungsgebühren in Köln

Der Ratssaal, Spanischer Bau.  | Foto: Uwe Weiser

"Durch die Neukalkulation sind Mehrerträge in Summe von ca. 560.000 Euro  jährlich zu erwarten. Davon belaufen sich 72 Prozent (ca. 360.000 Euro) auf den neu eingeführten Gebührentatbestand des Amtes für Verkehrsmanagements", steht es wörtlich in der Beschlussvorlage zur neuen Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (AVwGebS). Über die soll der Rat der Stadt Köln am 21. März 2024 entscheiden.
Die Satzung regelt die Gebühren, die für Verwaltungsleistungen, wie Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und besondere Amtshandlungen anfallen. Beispiele dafür sind die Festsetzung einer Hausnummer (Gebühr alt: 101 Euro, Gebühr neu: 113 Euro), Auszüge aus dem Flächennutzungsplan (Gebühr alt: 23 Euro, Gebühr neu: 24 Euro) oder die Einsichtnahme in abgeschlossene Bauakten (Gebühr alt: 30 bis 150 Euro, Gebühr neu: 32 bis 86 Euro).
Neben gestiegenen Personal- und Arbeitsplatzkosten finden sich auch geänderte gesetzliche Vorgaben in der Satzung wieder. Weitere Gründe für die Teuerung sind neue Angebote und Produkte wie etwa Genehmigungen von Ladesäuleninfrastruktur im öffentlichen Raum.
Die Stadtverwaltung Köln, so eine Sprecherin der Stadt Köln, "hat die Verwaltungsgebühren kostendeckend neu kalkuliert. Die Satzung enthält nun neue Gebührentatbestände, veraltete Gebührentarife wurden gestrichen. Zudem wurden einzelne Tatbestände nun aufgeteilt, um eine genauere, einzelfallbezogene Gebührenerhebung zu ermöglichen und die Transparenz in Einzelleistungen zu steigern. Damit trägt die Satzung auch veränderten Aufgabenzuschnitten innerhalb der Stadtverwaltung Rechnung".
Die vierseitige Beschlussvorlage ist hier einsehbar
Alle Vorlagen (Zeitpunkt 10.3.) zum Tagesordnungspunkt gibt es hier

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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