Digitalstrategie wird weiterentwickelt
Reker unterzeichnet Dienstvereinbarung
Köln - Die Digitalisierung von Arbeitsabläufen ist für die Stadt Köln
seit mehreren Jahren ein bedeutsames Thema. Ziel ist es,
Verwaltungsabläufe ganzheitlich zu betrachten und diese insbesondere
unter Berücksichtigung innovativer Lösungen zur
Verwaltungsmodernisierung weiterzuentwickeln. Hierbei gelten die
Grundsätze Datensparsamkeit, Zweckbindung und minimale Berechtigung.
Dabei müssen sowohl interne Prozesse als auch Prozesse im Kontakt mit
der Bürgerschaft medienbruchfrei sowie nach den rechtlichen
Vorschriften barrierefrei gestaltet und Bearbeitungszeiten verkürzt
werden. Darüber hinaus unterstützen neue Technologien bei einer
flexibleren Abeitsgestaltung mobiles, ortsungebundenes Arbeiten.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat eine neue Dienstvereinbarung
zur „Digitalisierung städtischer Angebote und Prozesse“
unterzeichnet, die gemeinsam von Verwaltung und Gesamtpersonalrat
erarbeitet wurde. Die
Vereinbarung soll künftig die Rahmenbedingungen regeln, wenn neue
Verfahren, Anwendungslösungen und Technologien eingeführt oder aber
bereits eingesetzte Technologien wesentlich geändert werden sollen.
Besonderer Wert wird dabei auf eine frühzeitige Information und
Schulung der Mitarbeiter gelegt.
„Die Digitalisierung verändert zunehmend das Berufsleben. Auch die
öffentliche Verwaltung erfährt einen tiefgreifenden Wandel von
Verfahren, Geschäftsprozessen und Strukturen. Interne
Verwaltungsprozesse wie auch Prozesse in Richtung Bürgerschaft
müssen modernisiert und erneuert werden. Zunehmend werden neue
Technologien die Arbeitsabläufe sowie die Kommunikation und
Interaktion zwischen den Mitarbeitern erleichtern. Immer mit dem Ziel
vor Augen: Qualität, Effizienz und Bürgernähe der Verwaltung zu
verbessern sowie ihre Transparenz zu erhöhen. Die aus der
Digitalisierung resultierenden Veränderungen können nur gemeinsam
mit den Mitarbeitern zukunftsfähig gelöst werden“, betonte Reker
bei der Unterzeichnung der Vereinbarung.
In der Dienstanweisung sind folgende Punkte geregelt:
- Information und Beteiligung der Beschäftigten, des Personalrates
und der
Schwerbehindertenvertretung,
- Daten- und Persönlichkeitsschutz,
- Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung,
- Qualifizierung und Schulung,
- Rechte der Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und
der Gleichstellungsbeauftragten.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.