Züge und Feiern fallen Rosenmontag 2021 aus
Rosenmontag - ein freier Tag?

Ein Tag wie jeder andere? Ob der Rosenmontag 2021 auch ohne offizielle Veranstaltungen frei ist oder nicht, liegt in der Hand des Arbeitgebers. | Foto: ak
  • Ein Tag wie jeder andere? Ob der Rosenmontag 2021 auch ohne offizielle Veranstaltungen frei ist oder nicht, liegt in der Hand des Arbeitgebers.
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Köln - (sb). Der Rosenmontag mit seinem großen Umzug bildet einen
Höhepunkt im Karneval. Kostümierte Jecke säumen den Zugweg, freuen
sich an Tanz- und Musikgruppen, Wagen, dem Dreigestirn, sammeln
Kamelle und feiern.

Viele Arbeitnehmer haben an Rosenmontag frei. Zum einem um diesen
Brauchtumstag in vollen Zügen genießen zu können, zum anderen weil
die Stadt dann mehr oder weniger „unpassierbar“ ist. Aber wie
sieht das in diesem Jahr aus? Corona-bedingt fallen die Veedelszüge
(13., 14., 16. Februar) und auch der Rosenmontagszug am 15. Februar
aus. Ist der Tag trotzdem frei oder müssen die Jecken arbeiten?

„Rosenmontag ist in NRW kein gesetzlicher Feiertag, deshalb ist es
auch kein grundsätzlich freier Tag“, informiert Jens Usebach,
Kölner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Kündigungsschutz und
Arbeitsrecht. Auch zu „normalen“ Zeiten liegt es somit in der Hand
des Arbeitgebers, seinen Beschäftigten an Rosenmontag frei zu geben
oder nicht und eine Freistellung zu bezahlen oder nicht. „Lediglich,
wenn im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem
Tarifvertrag der Rosenmontag als Brauchtum-Feiertag anerkannt ist, ist
es ein arbeitsfreier Tag. Dies gilt auch dann, wenn am Rosenmontag
aufgrund der Corona-Pandemie kein Karneval stattfindet“, erläutert
Usebach.

Auch aus einer langjährigen betrieblichen Übung kann sich ein
Anspruch auf bezahlte Freizeit ergeben. Unter betrieblicher Übung
versteht man, wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber wiederholt
Leistungen erhalte, wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auch den
Brauchtumsfeiertag „Rosenmontag“, schildert Usebach. Wenn der
Rosenmontag aber ausfalle, zum Beispiel wegen Corona, könne dies
bedeuten, dass der Arbeitgeber ohne Anfall des Brauchtums
„Karneval“ auch keinen Brauchtum-Feiertag gewähre, so der
Rechtsanwalt. Fazit: Der freie Rosenmontag ist ein good-will des
Arbeitgebers.

Der Kölner Wochenspiegel hat bei einigen Arbeitgebern nachgefragt,
wie sie es handhaben wollen. Die Stadt Köln entscheidet über die
Dienstzeitenreglung an Karneval, hatte dies zum Zeitpunkt der Anfrage
noch nicht entschieden. In den vergangenen Jahren war der Rosenmontag
als „herausragender Tag des Karnevals-Brauchtums“ für die
städtischen Mitarbeiter stets dienstfrei, teilte eine Stadtsprecherin
mit. Auch die RheinEnergie gibt an Rosenmontag seit jeher arbeitsfrei.
Das Unternehmen prüfe, ob die Belegschaft in diesem Jahr - mit
Ausnahme des Schichtdiensts - die Möglichkeit erhalten soll, selbst
zu entscheiden, ob man Rosenmontag frei haben oder arbeiten möchte,
erklärte ein Unternehmenssprecher.

Die REWE Markt GmbH will ihren Mitarbeitern in den Kölner
Zentralstandorten wie üblich auch in diesem Jahr frei geben. Genauso
handhabt es der Autohersteller Ford: frei für die Arbeitnehmer.
Ebenfalls für die Mitarbeiter der Sparkasse KölnBonn sieht es gut
aus: Wie in anderen Jahren will sie ihre Filialen diesen Rosenmontag
geschlossen halten und den Mitarbeitern freigeben. Bei dem
Versicherungsunternehmen Axa dagegen ist der Rosenmontag
deutschlandweit ein normaler Arbeitstag, das heißt, wer frei haben
möchte, muss Urlaub nehmen.

Viele Handwerksbetriebe hätten bereits in den Vorjahren an
Rosenmontag normal gearbeitet, teilte die Handwerkskammer zu Köln
mit. „Ohne das übliche närrische Treiben werden es tendenziell
eher noch mehr sein. Wie ein Betrieb die Karnevalstage regelt, ist –
natürlich im Rahmen der dann gültigen Corona-Vorschriften – seine
Sache“, erläuterte Geschäftsführerin Stephanie Bargfrede. Das
heißt für die Arbeitnehmer: sich beim Arbeitgeber erkundigen und in
den eigenen Arbeitsvertrag schauen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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