E-Scooter
Stadt erhebt höhere Gebühren

Sie prägen das Stadtbild: E-Scooter in Köln. | Foto: Grönert
  • Sie prägen das Stadtbild: E-Scooter in Köln.
  • Foto: Grönert

Köln. Die Verwaltung plant, erstmalig eine standortabhängige Gebühr für E-Scooter und E-Motorroller von 85 Euro bis 130 Euro pro Jahr und Fahrzeug zu erheben. Dafür wird die Stadt in Zonen eingeteilt. Der Höchstbetrag von 130 Euro wird in der Innenstadt anfallen. Günstiger soll es für Leihfahrräder, Leih-Lastenräder und Ähnliches werden: Hier sind Gebühren in Höhe von zehn Euro pro Jahr und Fahrzeug vorgesehen.

Zudem ist vorgesehen, dass die Verwaltung bis Mai 2022 ein Gesamtkonzept zum Thema E-Scooter erarbeitet. Anschließend wird es befristete Sondernutzungserlaubnisse für die E-Scooter-Anbieter geben, die bereits verbindliche Qualitätskriterien beinhalten. Um weitere Kriterien wie zum Beispiel die Anknüpfung an den ÖPNV oder Mengenbeschränkungen festzusetzen, wird die Verwaltung eine Ausschreibung durchführen.

Nach dem Vergabeverfahren erhalten die ausgewählten Anbieter eine neue Sondernutzungserlaubnis. Eine Gesetzesänderung eröffnet zudem die Möglichkeit, öffentliche Flächen zur Nutzung als Stellplätze für Carsharingfahrzeuge zur Verfügung zu stellen.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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