Partner auf Augenhöhe
Stadt und Hohe Domkirche wollen Projektgesellschaft gründen

In einem Trauzimmer stellten Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Domprobst Gerd Bachner die Partnerschaft vor. | Foto: Offizier
  • In einem Trauzimmer stellten Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Domprobst Gerd Bachner die Partnerschaft vor.
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Köln - Mit einer gemeinsamen Projektgesellschaft wollen die Stadt Köln
und die Hohe Domkirche als Bauherrengemeinschaft die neue
„Historische Mitte“ auf der Südseite des Kölner Doms errichten.
Der Rat der Stadt Köln wird am 26. September über die Gründung der
Gesellschaft bürgerlichen Rechts „Historische Mitte“ entscheiden.
Das Metropolitankapitel hat bereits am 6. August der GbR-Gründung
zugestimmt.

In der „Rentkammer“ des Historischen Rathauses, einem Trauzimmer,
stellten Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Domprobst Gerd
Bachner den gemeinsam entwickelten Gesellschaftsvertrag vor. „Wir
wollen dieses Projekt jetzt umsetzen“, sagte Reker und ergänzte:
„Wir sind aufeinander auch angewiesen.“ Und Gerd Bachner sagte
über die Partnerschaft: „Das hätte keiner von uns beiden alleine
gestemmt.“

In diesem Großprojekt will die Stadt Köln mit kalkulierten
Projektkosten von 116 Millionen Euro den Neubau des Kölnischen
Stadtmuseums und eines Studiengebäudes für das benachbarte
Römisch-Germanische-Museum realisieren, die Hohe Domkirche den Neubau
eines Kurienhauses. Der Kölner Rat hatte im Mai 2018 den erweiterten
Planungsbeschluss zur Realisierung der „Historischen Mitte“
gefasst. Das Projekt wird nach den Plänen des Berliner Architekten
Volker Staab realisiert, der als erster Preisträger aus dem
internationalen Architekturwettbewerb hervorgegangen ist.

Die neue GbR „Historische Mitte“ wird Bauherrin des Projektes und
übernimmt sowohl die Planung als auch die schlüsselfertige
Errichtung der Gebäude. Ihr werden alle notwendigen Kompetenzen zur
Durchführung des Projektes übertragen. Organe der Gesellschaft sind
die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung und der
Lenkungskreis. Die Gesellschafterversammlung und der Lenkungskreis
sollen paritätisch besetzt werden.

Die Gesellschaftsgründung sei notwendig, um die angestrebte
Bauherrengemeinschaft in eine geregelte Form zu überführen, die
künftige Gesellschaft mit eigenen Organen und eigenem Personal
auszustatten und die Aufteilung von Kosten und Haftungsangelegenheiten
unter den Projektpartnerinnen und künftigen Gesellschafterinnen zu
regeln. Der Verteilungsschlüssel der von der GbR erbrachten
Leistungen und Projektkosten orientiert sich grundsätzlich an der
Flächenverteilung beider Projektpartnerinnen. Die Stadt Köln wird
über 80 Prozent, die Hohe Domkirche über 20 Prozent der Flächen
verfügen. Von dieser Regelung werden ausgenommen: Sonderleistungen
wie zum Beispiel besondere Ausstattungen, die nur einer der beiden
Gesellschafterinnen dienen.

Redakteur/in:

Michael Offizier aus Köln

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