Leserreporter*innen veröffentlichen ihre Beiträge nicht als Mitglied der Redaktion.

Texte der Leserreporter*innen sind nicht von der Redaktion beauftragt und geben deshalb auch nie die Meinung der Redaktion oder des Verlages wieder. Beiträge von Leserreporter*innen werden im Sinne der freien Meinungsäußerung von der Redaktion nicht zensiert oder redigiert (redaktionell bearbeitet). Es steht den Usern unserer Portale frei, Beiträge im Sinne der AGB zu kommentieren und/oder die Verfasser*innen der Beiträge direkt zu kontaktieren.

Recht und Billig - Aktuelle Urteile
Urteil: Es gibt kein „falsches“ Finanzamt für die Abgabe von Steuererklärungen

Ein Gericht hat jetzt Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt den Rücken gestärkt.

 | Foto: © Thorben Wengert / pixelio.de/ TRD Recht und Billig
  • Ein Gericht hat jetzt Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt den Rücken gestärkt.

  • Foto: © Thorben Wengert / pixelio.de/ TRD Recht und Billig
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

Dass auch Profis wie der Chef des frühere Chef des Sparkassen- und Giroverbandes Probleme mit der Steuererklärung bekommen können, hat „normale“ Steuerzahler sicher erfreut. Interessant ist auch die Tatsache, dass eine auf den letzten Drücker abgegebene Erklärung sogar beim falschen Finanzamt eingeworfen werden darf. Das entschied jetzt das Finanzgericht.

(TRD/WID) Das war passiert: Die Kläger warfen im verhandelten Fall ihre Steuererklärungen 2009 am 31.12.2013 gegen 20 Uhr bei einem nicht zuständigen Finanzamt ein. Die zuständige Behörde lehnte daraufhin eine Veranlagung ab. Begründung: Die Erklärung sei bei ihr erst 2014 eingegangen – also zu spät. Das Gericht gab der Klage statt und verpflichtete das Finanzamt, die Veranlagung für 2009 durchzuführen, so die Rechtschutz-Experten einer Versicherung Denn es sei gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass ein Veranlagungsantrag ausschließlich beim zuständigen Finanzamt eingehen müsse (FG Köln, Az.: 1 K 1637/14 und 1 K 1638/14).

Hier geht es zum TRD Link: Wirtschaft und Soziales 

LeserReporter/in:

Heinz Stanelle aus Köln

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Eine/r folgt diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.