Pilotprojekt Schulstraße: positive Bilanz
Vier Schulstraßen in Köln sollen dauerhaft bleiben

Die vier Schulstraßen des Kölner Pilotprojekts bleiben dauerhaft.  | Foto: Symbolfoto: U. J. Alexander - stock.adobe.com
  • Die vier Schulstraßen des Kölner Pilotprojekts bleiben dauerhaft.
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Ehrenfeld - Ossendorf - Höhenhaus - Brück: 2023 führte die die Stadt Köln als eine der ersten Kommunen in Deutschland „Schulstraßen“ an vier Schulstandorten als Pilotprojekt ein. Erhöht werden sollte die Sicherheit für Pänz auf ihren Schulwegen. Die Auswertung des Pilotprojekts wurde nun in einer Mitteilung an die Politik veröffentlicht.
Die Stadt kommt darin zu folgendem Schluss: Schulstraßen sind ein sehr wertvolles Instrument, um die Sicherheit für Schüler*innen zu verbessern und die selbständige Mobilität zu fördern. ABER: Gleichzeitig ist es unerlässlich, dass die beteiligten Schulen immer wieder Aufklärungsarbeit leisten müssen zum Thema Elterntaxis sowie sichere und umweltfreundliche Mobilität. 

Nur die Schulstraße allein hilft nicht

„Sicherheit im Verkehr ist für uns ein wichtiges Anliegen, insbesondere die Sicherheit für die jüngsten Verkehrsteilnehmer*innen. Die positiven Erfahrungen aus dem Pilotprojekt ‚Schulstraße‘ und die neuen Empfehlungen des Landes NRW für die rechtliche Umsetzung bestärken uns darin, diesen Weg weiterzugehen“, sagt Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität der Stadt Köln. Die vier Pilotprojekte sollen nun dauerhaft „Schulstraßen“ bleiben.
Hierfür wird die Stadt Köln den zuständigen Bezirksvertretungen Kalk, Mülheim und Ehrenfeld eine Beschlussvorlage vorlegen. Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung soll die dauerhafte Einrichtung der vier Schulstraßen kurzfristig umgesetzt werden. Dabei wird es Anpassungen an den Schulstraßen geben. So soll es eine neue Beschilderung sowie eine Ausnahmegenehmigung für Anwohner*innen per Allgemeinverfügung geben. Anwohner*innen können dann zu den Sperrzeiten nicht nur ausfahren, sondern auch in die Straße einfahren. Diese Anpassungen richten sich nach den Empfehlungen des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.

Gesamtkonzept für weitere Schulstraßen

Das Konzept soll potentielle Schulstandorte analysieren, an denen Schulstraßen umsetzbar wären und Rahmenbedingungen definieren. Ein zu entwickelnder, standardisierter „Schnell-Check“ mit verschiedenen Kriterien soll aufzeigen, ob an dem Schulstandort eine Schulstraße möglich ist, bevor eine genauere Betrachtung erfolgt. Dabei sollen zunächst die 40 Schulstandorte bewertet werden, für die bereits Anträge und politische Beschlüsse vorliegen. Danach sollen die Anträge von Grund- und Förderschulen bearbeitet werden. Es folgen zu einem späteren Zeitpunkt auch die anderen Kölner Schulformen.
Auswertung des Pilotprojekts
Während des Pilotprojektes hat eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Dies ermöglichte der Öffentlichkeit und insbesondere den betroffenen Zielgruppen (Schüler*innen, Eltern, Anwohner*innen etc.), Fragen zu stellen oder Hinweise und Rückmeldungen zu geben. Hierfür gab es neben der Möglichkeit der Online-Beteiligung auch Gespräche vor Ort.

Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung zeigt, dass die Straßen insbesondere aus Sicht der teilnehmenden Schulen, Eltern und Kinder deutlich sicherer wahrgenommen werden. Die Nutzungsgruppen bewerten die Schulstraßen insgesamt positiv. In den Rückmeldungen von den Anwohner*innen wurden jedoch die Zufahrtsbeschränkungen der Schulstraßen bemängelt. Aufgrund dieser Kritik sind Ausnahmegenehmigungen für Anwohner*innen geplant, die nach einem Beschluss für eine dauerhafte Einrichtung der vier Schulstraßen eingeführt werden sollen. Im April 2024 hat zudem eine zweiwöchige Befragung zum Verkehrsverhalten stattgefunden. Hier konnten die betroffenen Eltern (der vier Schulstraßen) eine Rückmeldung geben, ob sich ihr eigenes Verkehrsverhalten während des Pilotprojektes verändert hat. 20 Prozent der Teilnehmer*innen berichteten, dass sie ihre Kinder vorher mit dem Auto zur Schule gebracht haben. 13 Prozent gaben an, dies nach Start des Pilotprojekts Schulstraße weiterhin zu tun, was einen Rückgang von sieben Prozent bedeutet.

Die im Rahmen des Pilotprojektes erhobenen Daten zeigen, dass die Verkehrszahlen bis auf den Standort vor der Maria-Montessori-Schule rückläufig sind (Schulstandort Vincenz-Statz-Grundschule: minus 61 Prozent, Maria-Montessori-Schule: plus fünf Prozent; Rosenmaarschule: minus 60 Prozent, Diesterwegstraße: minus 57 Prozent). Die Videobeobachtung zeigt jedoch auch, dass sich der Hol- und Bringverkehr zum Teil in benachbarte Straßen verlagerte. Insgesamt wird die Verkehrssicherheit durch die Schulstraßen zwar deutlich erhöht, da der Durchgangsverkehr reduziert und der Hol- und Bring-Verkehr im unmittelbaren Schulumfeld entzerrt wird. Bei der Einrichtung von Schulstraßen sind allerdings begleitende Aufklärungsmaßnahmen und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen weiterhin wichtig.

Dauerhafte Einrichtung der bisherigen vier Schulstraßen
Die Stadt Köln hat 2023, gemeinsam mit folgenden vier Grundschulen, Schulstraßen als Pilotprojekt eingeführt, um die Sicherheit für die Kinder vor Ort zu erhöhen:
 Vincenz-Statz-Grundschule, Köln-Ehrenfeld (Start der Schulstraße: Februar 2023)
 Maria-Montessori-Schule, Köln-Ossendorf (Start der Schulstraße: März 2023)
 Rosenmaarschule, Köln-Höhenhaus (Start der Schulstraße: August 2023)
 Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße, Köln-Brück (Start der Schulstraße: August 2023)

Die ursprüngliche Laufzeit des Projektes war bis März 2024 vorgesehen. Da das Verkehrsministerium NRW Anfang 2024 ein Schreiben mit Erlasscharakter zum Thema Schulstraße veröffentlicht hat, wurde die Laufzeit von der Stadt Köln verlängert. Damit sollte erreicht werden, dass die Schulstraßen lückenlos in eine dauerhafte Umsetzung nach Empfehlung des Verkehrsministeriums überführt werden können.
Den Kommunen ist es durch das neue Schreiben des Ministeriums möglich, Straßen im näheren Umkreis von Schulen zeitweise für den Autoverkehr zu sperren, ohne den Nachweis einer Gefahrenlage erbringen zu müssen. Mit dem rechtlichen Mittel eines „Teileinziehungsverfahrens“ gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW können Schulstraßen dauerhaft umgesetzt werden. Durch eine Teileinziehung wird die Widmung einer Straße geändert und zum Beispiel auf bestimmte Zwecke oder Nutzendenkreise beschränkt. Dies wird in Schulstraßen durch Beschilderung und Sperrung mit tageszeitlicher Befristung realisiert. Begründet wird eine Teileinziehung mit dem überwiegenden öffentlichen Wohl, das im Umfeld der Kölner Pilotschulen bei den Kindern liegt, die den Schulweg sicher bewältigen sollen. Das Teileinziehungsverfahren wurde in Köln mit öffentlicher Bekanntmachung am 25. April 2024 eingeleitet. Das Ergebnis wird den Bezirksvertretungen nach der Sommerpause zum Beschluss vorgelegt.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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