Mietvertrag für Stadtarchiv läuft Ende 2019 aus
Vom Provisorium ins neue Provisorium

Burkhard von der Mühlen, Frank M. Bischoff und Konrad Adenauer (v. l.) setzen sich für den Verbleib des Stadtarchivs in der Immobilie der Handwerkskammer ein. | Foto: Pesch
  • Burkhard von der Mühlen, Frank M. Bischoff und Konrad Adenauer (v. l.) setzen sich für den Verbleib des Stadtarchivs in der Immobilie der Handwerkskammer ein.
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Köln - (ha). Die Verzögerungen bei der Fertigstellung des neuen
Archivgebäudes am Eifelwall haben Fragen zur weiteren Unterbringung
des Stadtarchivs zur Folge, denn am 31. Dezember läuft der
Mietvertrag mit der Handwerkskammer zu Köln aus. Ihre Zukunftssorgen
teilten die Vorsitzenden Konrad Adenauer (Stiftung Stadtgedächtnis),
Burkhard von der Mühlen (Freundeskreises des Historischen Archivs der
Stadt) und Frank M. Bischoff (Fachbeirat für den Wiederaufbau des
Historischen Archivs der Stadt) mit.

Da der Neubau am Eifelwall länger als vorgesehen dauert, könnte dies
für das Archiv einen Zwischenumzug in ein anderes Provisorium zur
Folge haben. Wie Bischoff mitteilte, sind 80 Arbeitsplätze der
Archivleitung, der Verwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit und großer
Teile der archivischen Sachgebiete betroffen. Zudem gingen der am
Heumarkt verfügbare Lesesaal, der Vortragsraum und die
Ausstellungsfläche verloren. Es bestehe eine Bedrohung für die
fachliche Arbeit und die Wahrnehmbarkeit des Archivs in der
Stadtgesellschaft.

Die Nichtverlängerung des Mietvertrags bezeichnete Adenauer als
„unentschuldbar“. Im Falle eines fehlenden Lesesaals und fehlender
Ausstellungsflächen käme es zum Erliegen der Öffentlichkeitsarbeit,
der Vortrags- sowie Ausstellungsmöglichkeit, warnte Burkhard von der
Mühlen.

In einem Statement äußerte sich die Verwaltung: „Im Gebäude
Heumarkt 14 sind neben dem Historischen Archiv der Stadt außerdem
eine Reihe von städtischen Ämtern und Dienststellen untergebracht.
Auf höchster Ebene hat die Stadt intensiv mit dem Hausbesitzer
verhandelt.

Eine Vertragsverlängerung ist nicht zustande gekommen. Der
Hauseigentümer hat für das Objekt einen dringenden Sanierungsbedarf
dargelegt. Auch für eine eventuelle Übergangsnutzung bis zum
Sanierungsbeginn war eine Vertragsverlängerung zu gleichen
Konditionen nicht erzielbar.“

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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