Friedlicher Karneval
Vorläufige Einsatzbilanz der Bundespolizei an Rosenmontag

Foto: red

Köln - Nach derzeitiger Auswertung liegt die Zahl der von der Polizei
Köln aufgenommenen Strafanzeigen an den bisherigen Karnevalstagen im
Vergleich zum Vorjahr weiterhin auf leicht erhöhtem Niveau. Am
Rosenmontag (4. März) nahm die Polizei Köln 16 Personen -
überwiegend zur Ausnüchterung - in Gewahrsam.

Köln: Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte am Rosenmontag in
Köln (Auswertungszeitraum: Montagmorgen 6 Uhr bis Dienstagmorgen 6
Uhr) 206 Strafanzeigen auf (Vorjahr: 181). Dabei handelte es sich in
62 Fällen (Vorjahr: 47) um Körperverletzungsdelikte. Weiterhin waren
es 14 Beleidigungen (Vorjahr: 7), 17 Sachbeschädigungen (Vorjahr:
10), 14 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Vorjahr: 11) und
19 Taschendiebstähle (Vorjahr: 24). In einem Fall erstatteten die
Polizisten Anzeige wegen einer Widerstandshandlung gegen
Vollstreckungsbeamte (Vorjahr: 11). Das Kriminalkommissariat 14 hat
die Ermittlungen zu zwei angezeigten Raubdelikten übernommen
(Vorjahr: 2). Zudem wurden 7 Sexualdelikte (Vorjahr: 3) zur Anzeige
gebracht. Dabei handelt es sich nach derzeitiger Ermittlungslage
ausschließlich um Fälle der sexuellen Belästigung sowie um zur
Anzeige gebrachte exhibitionistische Handlungen.

Leverkusen: Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte in Leverkusen
von Freitagmorgen 6 Uhr bis Sonntagmorgen 6 Uhr 23 Strafanzeigen auf
(Vorjahr: 21). Dabei handelte es sich mit 8 Fällen (Vorjahr: 10)
überwiegend um Körperverletzungsdelikte. Weiterhin war es eine
Beleidigung (Vorjahr: 1), 2 Sachbeschädigungen (Vorjahr: 4), einen
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Vorjahr: 2) und zwei
Taschendiebstähle (Vorjahr: 1). In einem Fall erstatteten die
Polizisten Anzeige wegen einer Widerstandshandlung gegen
Vollstreckungsbeamte (Vorjahr: 0). Raub- und Sexualdelikte wurden nach
vorläufiger Auswertung in Leverkusen im Erhebungszeitraum nicht zur
Anzeige gebracht.

Die in dieser Tagesbilanz dargestellten Kriminalitätszahlen können
sich noch verändern und haben nicht alle einen karnevalistischen
Bezug. Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere
Anzeigen bei der Polizei Köln eingehen, beziehungsweise dass Delikte
im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Dies ist
zum Beispiel der Fall, wenn sich ein Raub in einer Vernehmung als
Diebstahl herausstellt. Eine abschließende Bewertung ist vielfach
erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiteren Ermittlungen
möglich. (he)  Quelle: Polizei 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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