Kompetenzzentrum für Kinderschutz im Gesundheitswesen
Zum Wohle des Kindes
Köln - (as). Ist das Kind, wie die Eltern sagen wirklich „...nur
unglücklich aus dem Bett gefallen und hat sich dabei verletzt...“,
oder wurde es misshandelt? Verletzungen bei Kindern eindeutig
zuzuordnen ist mitunter auch erfahrenen Kinder- und Hausärzten nicht
möglich.
Fachkundige Beratung und Unterstützung bietet in solchen Fällen das
Kompetenzzentrum „Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW“ (KKG) der
Uniklinik Köln. Hauptstandort des KKG ist das Institut für
Rechtsmedizin in Köln. Zur offiziellen Eröffnung kam
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir möchten den
Kinderschutz in Nordrhein Westfalen deutlich stärken. Es ist schön,
dass wir mit diesem Projekt für den Kinderschutz in der Medizin eine
offizielle Struktur schaffen“, so der Minister.
Rund zwei Millionen Euro ist die Fördersumme, die das
Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in den Aufbau
des neuen Kompetenzzentrums investiert hat. Die Förderung erfolgt
zunächst auf drei Jahre. Die Leitung des Kompetenzzentrums hat Priv.
Doz. Dr. Sybille Banaschak. Sie ist die Chefin der rechtsmedizinischen
Ambulanz am Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln. „Wir
beraten alle Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen in NRW bei
medizinischen Fragen rund um die Thematik des medizinischen
Kinderschutzes. So bieten wir beispielsweise telefonische Beratungen
an in Fragen der Diagnostik.
Darüber hinaus bieten wir Vor-Ort-Fortbildungen an für Mitarbeiter
bestehender Kinderschutzgruppen und Kinderkliniken, die eine solche
Gruppe aufbauen möchten. In unserem Online-Konsil können Betroffene
über einen gesicherten Zugang Fotos von Verletzungen hochladen. Die
rechtsmedizinische Beurteilung erfolgt anonymisiert“, erläuterte
Dr. Banaschak.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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