Überflutungsschutz
Eine Gemeinschaftsaufgabe für Stadt und Bürger

Mitarbeitende der Stadtverwaltung mit den Auditoren zum Überflutungsschutz. | Foto: StadtKönigswinter/F.Striewe
  • Mitarbeitende der Stadtverwaltung mit den Auditoren zum Überflutungsschutz.
  • Foto: StadtKönigswinter/F.Striewe

Königswinter. Die Stadtverwaltung hat die Überflutungsereignisse der letzten Jahre ausgewertet und damit begonnen, an bereits bekannten Gefahrenpunkten im städtischen Bereich Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Ziel ist es, dort für die Zukunft das Schadenspotenzial zu reduzieren.

Weiterhin ist Königswinter in das Projekt des Rhein-Sieg-Kreises zur Erstellung von Starkregengefahrenkarten eingebunden. Dieses Projekt wird die Datenlage deutlich verbessern und es ermöglichen, präventiv tätig zu werden. Auch an Punkten im Stadtgebiet, die bislang noch nicht von Überflutungen betroffen waren, aber es je nach meteorologischer Konstellation - jederzeit sein könnten. „Während die Rheinanlieger eine gewisse Routine im Umgang mit dem Hochwasser haben, ereilen sogenannte Sturzfluten, die durch punktuelle Starkregenereignisse verursacht werden, die verschiedenen Ortsteile von Königswinter oft sehr schnell und ohne Vorwarnzeit. Eine Vorbereitung auf die ankommenden Wassermassen ist dann kaum noch möglich“, so Theo Krämer, Technischer Dezernent und mit seinem Dezernat federführend mit dem Thema befasst. Bedingt durch den Klimawandel muss damit gerechnet werden, dass es in der Zukunft noch häufiger zu derartigen Starkregenereignissen kommt, ist Theo Krämer überzeugt.

Um einen objektiven Blick darauf zu bekommen, wie gut die Stadt auf zukünftige Starkregen- und Hochwasserereignisse vorbereitet ist, wurde eine zweitägige, umfassende Begutachtung durch zwei Auditoren der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall durchgeführt. Unter Beteiligung verschiedenster Fachbereiche der Verwaltung lag das Hauptaugenmerk darauf, wie in Königswinter Flächen genutzt werden, von denen der Regen abläuft, inwieweit eine hochwasserbewusste Stadtplanung erfolgt, ob in der Bauausführung konkreter Bauvorhaben die Aspekte des Überflutungsschutzes Beachtung finden und nicht zuletzt darin, wie die lokale Gefahrenabwehr organisiert ist und wie gut die Bürgerschaft selbst ihre Eigenverantwortung zur Schadensprävention wahrnimmt. Grundlage war ein standardisiertes Bewertungsschema, anhand dessen jeweils für Hochwasser an Flüssen und Bächen sowie Hochwasser in Folge von Sturzfluten aus lokalen Starkregen ermittelt wurde, wie der Stand der Vorbereitung auf häufige, mittlere oder seltene Überflutungsereignisse ist. Für die vier großen Themenfelder flächenwirksame Vorsorge, Bauvorsorge, verhaltenswirksame Vorsorge und Risikovorsorge wurde anhand von 35 konkreten Kriterien der aktuelle Status detailliert beleuchtet. Deutlich wurde, dass das Thema als Querschnittsaufgabe eine Reihe an Fachbereichen, von der Stadtplanung bis hin zur Vorsorge und Gefahrenabwehr bei der Feuerwehr, betrifft. Aber auch - und besonders - die Bürgerschaft ist gefragt, sich mit der Thematik zu beschäftigen, denn an aller erster Stelle obliegt es gemäß dem geltenden Wasserhaushaltsgesetz (§5 Abs. 2 WHG) jedem Hauseigentümer selbst, sein Eigentum vor Schäden durch Überflutungen zu schützen.

Der Ergebnisbericht des Audits wird zu gegebener Zeit im Bau- und Verkehrsausschuss vorgestellt werden und soll dabei helfen, weitere Maßnahmen für das zukünftige Handeln abzuleiten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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