Karneval-Session 2020/21
Es werden keine großen Karnevalsbälle stattfinden
Die NRW-Landesregierung und Vertreter des Karnevals haben sich auf einen Fahrplan für die Session 2020/2021 verständigt: Es dürfen keine Karnevals-Aktivitäten ohne entsprechenden Infektionsschutz stattfinden.
Am Freitag, 18. September 2020, haben sich die Landesregierung und Vertreter des Karnevals für die kommende Session dahingehend verständigt, dass für alle karnevalistische Aktivitäten die bereits in der Coronaschutzverordnung festgeschriebenen Vorgaben des Infektionsschutzes gelten.
Ohne Beachtung des Abstandsgebotes kommen insbesondere Karnevalsbälle, Karnevalsumzüge, Partyformate und gesellige Karnevalsveranstaltungen nicht in Betracht.
Kleinere karnevalistische Kulturveranstaltungen, die den Vorgaben der Coronaschutzverordnung sowie den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen, können stattfinden.
Gesundheitsschutz steht an erster Stelle
Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär Nathanael Liminski: ,,Karneval, so wie wir in kennen, wird in Pandemie-Zeiten nicht möglich sein. Mein Dank gilt allen Vertretern des Karnevals für den guten, konstruktiven und intensiven Austausch. Wir haben nun einen Fahrplan für die Session 2020/2021, bei dem der Gesundheitsschutz an erster Stelle steht. Gleichzeitig erlaubt dieser Fahrplan, den Kern des Karnevals, das Brauchtum und die Tradition zu pflegen. Ich freue mich, dass diese Lösung im Konsens gelungen ist. Das zeigt, wir ziehen gemeinsam an einem Strang. Auch Vereine, die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind oder geraten, lassen wir nicht alleine. Wir werden bestehende Förderprogramme des Landes verlängern und anpassen, um effektiv zu helfen und die karnevalistische Kulturszene für die Zukunft zu erhalten."
Kleine Veranstaltungen mit Hygienekonzept
Präsident des Festkomitees Kölner Karneval, Christoph Kuckelkorn: ,,Als Vertreter des immateriellen Kulturerbes rheinischer Karneval sind wir uns der Verantwortung, die ein Fest wie der Karneval auf das Infektionsgeschehen hat, sehr bewusst. Daher waren wir seit Anfang Juli im engen Austausch mit der Staatskanzlei und dem Gesundheitsministerium. Niemand kann den Karneval absagen, aber wir können mit Augenmaß daran gehen, große gesellige Veranstaltungen zu unterlassen und stattdessen kleine, feine Veranstaltungen mit vernünftigen Hygienekonzepten durchzuführen."
Regelungen im Überblick
Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen ohne Beachtung des Abstandsgebotes können nicht stattfinden.
Karnevalsumzüge, in ihrer üblichen Ausgestaltung werden nicht möglich sein.
Andere Veranstaltungen in der Session unter freiem Himmel müssen den Vorgaben der Coronaschutzverordnung entsprechen.
Das heißt, der typische Straßenkarneval fällt total aus.
Die Landesregierung empfiehlt, dass die kommunalen Ordnungsbehörden am 11.11.2020ein Alkohol- sowie gegebenenfalls ein Verweilverbot an kritischen Stellen im öffentlichen Raum aussprechen.
LeserReporter/in:Horst-Peter Nauen aus Leichlingen |
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