Wiederbelebungsmaßnahmen
Gut vorbereitet für den Ernstfall

Dr. Tobias Gampert bei der Defibrillatorschulung mit Bürgermeister Frank Steffes und dem Team Rathaus.  | Foto: Peter Thönes
  • Dr. Tobias Gampert bei der Defibrillatorschulung mit Bürgermeister Frank Steffes und dem Team Rathaus.
  • Foto: Peter Thönes

Leichlingen. Kürzlich haben Mitarbeiter der Stadtverwaltung ihr Wissen rund um Wiederbelebungsmaßnahmen aufgefrischt und den Umgang mit einem halbautomatischen Defibrillator trainiert. Dr. Tobias Gampert, Ärztlicher Direktor der Leichlinger Klinik Roderbirken, informierte über die Handhabung eines Defibrillators und frischte das Wissen darüber auf, wie im Ernstfall schnelle Hilfe geleistet wird. Im Anschluss wurden anhand eines Dummys die Abläufe praktisch geübt.

Wenn der Ernstfall eintritt, zählt jede Sekunde. Bei einem Kreislaufstillstand, zum Beispiel infolge eines Herzinfarkts, ist es unerlässlich, schnell zu handeln: Bereits nach ungefähr drei Minuten wird das Gehirn nicht mehr mit genügend Sauerstoff versorgt – dann können irreversible Schäden auftreten. Deswegen ist beherztes Helfen Umstehender sehr wichtig.

Liegt der Verdacht vor, dass eine bewusstlose, nicht mehr ansprechbare Person auch nicht mehr atmet, ist über die Notrufnummer 112 der Rettungsdienst zu alarmieren. Danach muss die Person in Rückenlage auf einen festen Untergrund gelagert werden und unverzüglich mit einer Herzdruckmassage begonnen werden, bis Hilfe eintrifft. Die Herzdruckmassage sorgt dafür, dass der im Blut vorhandene Restsauerstoff weiter zirkulieren kann. Die helfende Person muss in der Mitte des Brustbeines eine Herzdruckmassage durchführen – empfohlen ist eine Frequenz von 100/Minute.

Diese Basismaßnahme ermöglicht es auch Menschen ohne Fachkenntnisse, im besten Fall Leben zu retten. Deshalb ist jeder Mensch, der eine reglose Person mit Herz-Kreislaufstillstand auffindet, verpflichtet, nach bestem Wissen unverzüglich mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen zu beginnen, sofern nicht unzumutbare Gefahren für das eigene Leben oder die eigene Gesundheit dagegensprechen. Tut er dies nicht, kann er sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen.

Viele Menschen haben die Sorge, dass sie für etwaige Schäden, die durch Wiederbelebungsmaßnahmen auftreten könnten, haftbar gemacht werden können. Dies ist jedoch nicht so: Wer nach besten Kräften Hilfe leistet, die sich im Nachhinein als unzureichend herausstellt, macht sich – anders als bei unterlassener Hilfeleistung – nicht strafbar.

Im Foyer des Leichlinger Rathauses steht hinter der Infotheke ein halb automatischer Defibrillator zur Verfügung, der im Ernstfall von Ersthelfer*innen eingesetzt werden kann. Er ersetzt die Herzdruckmassage nicht, kann aber bei bestimmten Herzrhythmusstörungen lebensrettend sein. Der Defibrillator führt auch ungeschulte Anwender*innen mit Sprachanweisungen durch die Anwendung. Bevor er zum Einsatz kommt, sollte aber auf jeden Fall mit der Herzdruckmassage begonnen werden.

Während eine weitere Person den Defibrillator vorbereitet, muss die Massage fortgesetzt werden. Der Defibrillator prüft über Elektroden auf dem Körper, ob ein defibrillierbarer Rhythmus vorliegt. Falls dies der Fall ist, kann man eine Stromabgabe auslösen, sobald alle umliegenden Personen zurückgetreten sind. Danach ist mit der Herzdruckmassage fortzufahren. Eventuell empfiehlt der Defibrillator im weiteren Verlauf einen erneuten Schock.

Die Klinik Roderbirken ist als Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Rheinland auf die Behandlung von Patienten mit Herzerkrankungen, Kreislauferkrankungen und Gefäßerkrankungen sowie auf dem Gebiet der Psychokardiologie spezialisiert. Daher liegt der medizinischen Leitung und dem gesamten Klinikteam in besonderem Maße am Herzen, Menschen die Angst vor Wiederbelebungsmaßnahmen zu nehmen, damit Personen in akuten Notsituationen bestmöglich geholfen wird. Die Reanimations- und Defibrillator-Trainings sollen Menschen unkompliziert an das Thema heranführen, sodass sie optimal auf den Ernstfall vorbereitet sind. Grundsätzlich ist empfehlenswert, Kenntnisse über Wiederbelebungsmaßnahmen regelmäßig, zum Beispiel einmal im Jahr, aufzufrischen.

Neben dem Rathaus sind in Leichlingen auch das Städtische Gymnasium (Am Hammer 2), die Katholische Grundschule Kirchstraße (Kirchstraße 29), das Blütenbad (Am Schulbusch 14), die Kreissparkasse (Neukirchener Straße 4) und der Raiffeisen-Markt (Hochstraße 2 b) mit einem Defibrillator ausgestattet.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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