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NRW-Landesregierung
Herbert Reul bleibt Innenminister in NRW

Herbert Reul bleibt weiter NRW-Innenminister | Foto: Michael Gottschalk/Land NRW
  • Herbert Reul bleibt weiter NRW-Innenminister
  • Foto: Michael Gottschalk/Land NRW
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Ministerpräsident Hendrik Wüst bereichte Herbert Reul die Ernennungsurkunde für die zweite Amtszeit als Innenminister. Anschließend wurde Reul im nordrhein-westfälischen Landtag vereidigt zusammen mit den Ministerinnen und Ministern des neuen Landeskabinetts.

Am Mittwoch, 29. Juni 2022, überreichte Ministerpräsident Hendrik Wüst in Düsseldorf seinem neuen Kabinett die Ernennungsurkunden. Dabei wurden Ina Scharrenbach sowie Herbert Reul in ihre zweite Amtszeit des NRW-Landeskabinetts berufen.
,,Die heutige Ernennung ist für mich eine Ehre und Verpflichtung zugleich. Wenn es um die Einhaltung von Regeln geht, werden wir weiter konsequent sein", sagte Innenminister Reul.

Innenpolitische Schwerpunkte
Im Koalitionsvertrag für die bevorstehende Wahlperiode sind die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie der Organisierten Kriminalität, insbesondere der Clankriminalität, als strategische Schwerpunkte festgelegt. Darüber hinaus will die neue Landesregierung die Cybersicherheit in Nordrhein-Westfalen stärken und die Digitalisierung der Polizeiarbeit vorantreiben.
,,Hier werden wir weiter in die personelle und technische Ausstattung investieren und beispielsweise das Cybercrime-Kompetenzzentrum beim Landeskriminalamt zu einer bundesweit führenden Einrichtung ausbauen", so Reul.

Katastrophenschutz ausbauen
Zudem wird die Reformierung des Katastrophenschutzes besondere Priorität haben und einen Schwerpunkt der künftigen Innenpolitik bilden. Im Innenministerium soll eine neue zentrale Landesstelle für den Katastrophenschutz entstehen.
,,Kreise, kreisfreie Städte und das Land sollen künftig Katastrophenschutzbedarfspläne vorhalten. Die Warninfrastruktur inklusive des Sirenennetzes werden wir weiter ausbauen" erklärte Minister Reul.
Als Konsequenz aus der verheerenden Unwetterkatastrophe von Juli 2021 sollen das Gesetzes für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in NRW noveliert und eine stärkere Zuständigkeit des Landes bei Katastrophen festgeschrieben werden.

LeserReporter/in:

Horst-Peter Nauen aus Leichlingen

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