Geflügelpest
Kreis erlässt Allgemeinverfügung für Geflügelhalter
Wegen Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest in einer kleinen Hobbyhaltung von Hühnern, Enten und Gänsen in Wipperfürth im Oberbergischen - richtet der Rheinisch-Bergische Kreis eine Überwachungszone ein (siehe Grafik).
Am Dienstag, 1. Februar 2022, wurde in Wipperfürth ein Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest festgestellt. Um eine Verbreitung der Seuche in Gefügelbeständen zu verhindern, wurde um die Ausbruchstelle eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern Durchmesser eingerichtet. Die Überwachungszone liegt im östlichen Teil des RB Kreis (Kürten und Wermelskirchen).
Maßnahmen für die Überwachungszone im RBK
Ab sofort gilt für alle Halter von Geflügel in Überwachungszone (siehe Grafik) die Pflicht, ihre Tiere in geschlossenen Stallungen oder vergleichbaren Einrichtungen unterzubringen.
Die Stallpflicht ist notwendig, da mit einer weiteren Verbreitung des hochansteckenden Erregers der Geflügelpest zu rechnen ist.
Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig des Kreises appeliert an alle Geflügelhalter, sämtliche Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Besonders wichtig ist jetzt, einen möglichen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden. Geflügelbesitzer sollten ihre Tiere darüber hinaus genau beobachten und Verdachtsfälle umgehend dem Kreis melden.
Meldepflicht für Geflügelhalter
Alle Halter von Geflügel (auch Hobbyhalter) müssen ihre Tierbestände dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden. Sofern dies noch nicht geschehen ist, kann die Meldung unter 02202 13-2815 oder per E-Mail an veterinaer@rbk-online.de vorgenommen werden.
Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich.
LeserReporter/in:Horst-Peter Nauen aus Leichlingen |
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