Seit Sonntag, 24. Mai
Leichlinger Blütenbad öffnet das Freibad

Ab Sonntag, 24. Mai, öffnet das Freibad im Leichlinger Blütenbad wieder. | Foto: Hardy S/Pixabay 
  • Ab Sonntag, 24. Mai, öffnet das Freibad im Leichlinger Blütenbad wieder.
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Leichlingen - Seit 20. Mai dürfen Freibäder unter strengen Auflagen von Abstand
und Hygiene öffnen. Das Blütenbad Leichlingen hat sich an die Arbeit
gemacht und ein umfangreiches Konzept zum Betrieb des Hallen- und
Freibades unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie erstellt, das es
seinen Gästen nun ermöglicht, seit Sonntag, 24. Mai, wieder ins
Freibad zu gehen.

Das Gesundheitsamt hat das von der LBB erstellte Konzept ohne
Beanstandungen akzeptiert und bei der Begehung im Freibad am 20. Mai
die Freigabe für die Wiederinbetriebnahme des Freibades erteilt
Laut Gesundheitsamt ist das Blütenbad das erste Freibad im Bergischen
Land, das nun die Tore für die Badbesucher aufmachen wird.

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Um im Hinblick auf die Corona-Pandemie Ansteckungen zu vermeiden, sind
sowohl die Bäder-Organisation als auch die Gäste dazu aufgefordert,
durch angemessenes Verhalten das Ansteckungsrisiko aktiv zu mindern.
Zwar können Viren, so auch Grippe- oder Corona-Viren nach derzeitigem
Wissensstand nicht über das Badewasser übertragen werden, so dass im
Vergleich zu anderen öffentlichen Einrichtungen im Schwimmbad kein
erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

Dennoch müssen selbstverständlich auch im Schwimmbad die gebotenen
Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. So wird die Umsetzung
der ohnehin strengen Hygienevorschriften für Schwimmbäder durch an
die besondere Situation angepasste Reinigungs- und
Desinfektionsmaßnahmen ergänzt.

Die Anzahl der Freibad-Besucher wird vorerst auf 660 Personen
begrenzt; auch in den Schwimmbecken gibt es Zugangsbeschränkungen.
Duschen und Sammelumkleiden können nicht genutzt werden.

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Damit im Fall einer Coronainfektion die Infektionskette nachverfolgt
werden kann, ist der Eintritt nur nach Registrierung des Badegastes an
der Badkasse möglich. Kinder unter 13 Jahre benötigen für die
Registrierung das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person.

Die detaillierten Informationen zu den Abstands- und Hygieneregelungen
für Besucher sowie das Formular für die Besucherregistrierung stehen
sowohl an der Badkasse als auch auf der Internetseite zur Verfügung.
Für die gesamte Freibadsaison wird die begrenzte Parkdauer auf dem
Parkplatz des Blütenbads aufgehoben.

Die bereits für den 1.6. angekündigte Öffnung des Hallenbads steht
weiterhin unter Vorbehalt der behördlichen Genehmigung.
 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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