Europawahl am 26. Mai
Leichlinger Wahlamt öffnet ab Dienstag, 23. April
Leichlingen - Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre demokratisch von
den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Die kommenden
Europawahlen finden in Deutschland am Sonntag, 26. Mai, statt.
Im Leichlinger Wahlamt laufen die Vorbereitungen für die Europawahlen
auf Hochtouren.Das Wahlamt öffnet ab Dienstag, 23. April, im
Untergeschoss des Rathauses, Am Büscherhof 1, mit folgenden
Öffnungszeiten:
- montags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 17.30
- dienstags, freitags von 8.30 bis 12 Uhr[/*]
- mittwochs von
- donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 15.30
Uhr[/*]
7.30 bis 12 Uhr[/*]
bis 18.30 Uhr[/*]
Alle Wahlberechtigten werden in ein Verzeichnis der Wahlberechtigten
(Wählerverzeichnis) aufgenommen. Automatisch aufgenommen werden in
das Wählerverzeichnis von Leichlingen alle Wahlberechtigten,
die am 14. April 2019 (Stichtag) mit Hauptwohnung in Leichlingen
gemeldet sind.
Für die Europawahl werden auch diejenigen Unionsbürger automatisch
eingetragen, die bereits bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer
späteren Wahl zum Europäischen Parlament eine Eintragung beantragt
haben.
Alle automatisch eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis
spätestens am 5. Mai eine Wahlbenachrichtigungskarte, die als
Nachweis der Aufnahme in das Wählerverzeichnis dient.
Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 6. bis zum 10. Mai im
Wahlamt der Stadt Leichlingen, Rathaus, Seiteneingang Untergeschoss,
eingesehen werden. Weitere Fragen beantwortet im Wahlamt unter Tel.
02175/992-110,
brigitte.gutendorf@leichlingen.de.
Eine fernmündliche (telefonische) Antragstellung ist nicht
ausreichend.
Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) werden den Antragstellerinnen
und Antragstellern übersandt oder bei persönlicher Vorsprache sofort
ausgehändigt. Wenn Sie für einen anderen Wahlschein und
Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche
Vollmacht vorlegen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen
anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn
die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht nachgewiesen wird.
Wahlrecht
Wahlberechtigt für die Wahl zum Europäischen Parlament ist, wer am
Wahltag, also am 26. Mai 2019
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
- das achtzehnte
- mindestens seit dem 26.02.2019 eine Wohnung in der
- Auch diejenigen Deutschen,
(also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling
oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen
Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem
Stand vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat),[/*]
Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 26.05.2001 geboren ist,
und [/*]
Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat
oder sich sonst gewöhnlich aufhält.[/*]
die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und die
Voraussetzungen nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes erfüllen
sind wahlberechtigt[/*]
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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