Wandern in Naturschutzgebieten
Lösung sowohl für Wanderer als auch Flora und Fauna
Rhein-Berg - In einem breiten Konsens haben die Wandervereine, der
Naturschutzbeirat, das Bergische, der Naturpark Bergisches Land und
der Rheinisch-Bergische Kreis eine neue Regelung für Wanderungen in
Naturschutzgebieten erarbeitet.
Diese berücksichtigt die Interessen des Naturschutzes und der
Menschen, die sich im Einklang mit der Natur bewegen und diese
genießen möchten. „Die enge Zusammenarbeit hat für eine tiefe
Vertrauensbasis zwischen allen Partnern gesorgt“, machte Gerd
Wölwer deutlich, dass die einvernehmliche Lösung auf Augenhöhe und
im Sinne der Interessen aller Partner entwickelt worden sei.
Das wurde nicht zuletzt bei der Vorstellung der neuen Regelung im
Odenthaler Haus der Begegnung deutlich. Dirk Zimmermann, Leiter der
Wanderakademie und des Naturschutzzentrums des Sauerländischen
Gebirgsvereins, freute sich, dass eine Lösung im Sinne der Natur,
aber eben auch für die ehrenamtlichen Wanderführerinnen und
Wanderführer gefunden worden sei, die ihre Touren nun wieder ohne
große Hürden im Einklang mit der Natur anbieten könnten. „Und
natürlich kommt das auch allen Wander-Fans zugute“, machte er
deutlich.
„Imagegewinn für die Region“
Eine Regelung ist im Rheinisch-Bergischen Kreis notwendig, da die
Region nahe an den großen Ballungsgebieten liegt und viele Menschen
die schöne Natur erleben wollen. Dadurch entsteht ein großer
Besucher-Druck auf Flora und Fauna. Dennoch kann im größten Teil des
Rheinisch-Bergischen Kreises ohne jegliche Einschränkung gewandert
werden, aber natürlich auch hier rücksichtsvoll.
Lediglich in den besonders sensiblen Naturschutzgebieten gelten
strengere Regelungen zum Schutz von Pflanzen und Tieren. Diese
besonders geschützten Bereiche machen aber lediglich 13 Prozent der
Fläche des Rheinisch-Bergischen Kreises aus.
„Ich bin zufrieden“, erklärte Mark vom Hofe, Vorsitzender des
Naturschutzbeirats, „dass es gelungen ist, eine Regelung zu finden,
die dem Naturschutz Rechnung trägt.“ Er lobte weiterhin, dass das
Vorgehen nun flexibel und liberal sei. Dass sich Naturschutz und
Tourismus nicht ausschließen würden, machte Tobias Kelter,
Geschäftsführer der Tourismus-Vermarktungsagentur Das Bergische
deutlich. Vielmehr sei die Vereinbarung sogar ein Imagegewinn für die
Region, da sie für den sanften Tourismus im Rheinisch-Bergischen
Kreis stehe.
Zwei Elemente für Naturschutz
Das naturverträgliche Wandern im Naturschutzgebiet soll künftig
durch zwei Elemente sichergestellt werden: zunächst durch eine
Kooperationsvereinbarung zwischen den Wanderorganisationen, dem
Naturschutzbeirat und dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie als
Unterstützer die Naturarena Bergisches Land, der Naturpark Bergisches
Land, der Landesbetrieb Wald & Holz NRW und die Biologische Station
Rhein-Berg.
Die Inhalte wurden gemeinsam erarbeitet, was nicht zuletzt den engen
Schulterschluss zeigt, der den vielfältigen Interessen gerecht wird.
Weiterhin hat die Kreisverwaltung einen Handlungsleitfaden entwickelt,
um festzulegen, wie mit den in den Landschaftsplänen
festgeschriebenen Veranstaltungsverboten in der Verwaltungspraxis
umgegangen werden soll.
Die Kooperationsvereinbarung beinhaltet die wichtigen Verhaltensregeln
bei Wanderungen durch Naturschutzgebiete. Dazu gehört das Gebot, die
Wege nicht zu verlassen, Hunde anzuleinen, Hundekot zu entfernen,
ruhiges und leises Verhalten, um die Tierwelt nicht aufzuschrecken,
darauf zu verzichten Pflanzen und Pilze mitzunehmen und, was
eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, keinen Abfall zu
hinterlassen. Darüber hinaus darf im Naturschutzgebiet nicht gebadet,
gezeltet, gegrillt und Lagerfeuer gemacht werden.
Die an der Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung beteiligten
Wanderorganisationen – dazu zählen der Sauerländische
Gebirgsverein mit deren Unterabteilung Wanderfreunde Bergisches Land,
der Deutsche Alpenverein, der Kölner Eifelverein und die Naturfreunde
Köln – haben sich nach ihrer Satzung besonders dem Naturschutz
verpflichtet, stehen damit für eine sehr verantwortungsbewusste
Erholung in den Naturschutzgebieten und sind daher wichtige Partner.
Sie vermitteln den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei ihren
Wanderungen besonders die Schutzbedürftigkeit der Natur und tragen
damit zu einem nachhaltigen Wandererlebnis bei.
Schulklassen, Lauftreffs und Wandergruppen bis 50 Personen können
einfach starten
In den Handlungsleitfaden für die Verwaltung flossen die Vorschläge
der am runden Tisch beteiligten Organisationen mit ein. Gruppen von
bis zu 50 Personen können jederzeit in den Naturschutzgebieten
wandern – natürlich unter Berücksichtigung der Regeln in den
Landschaftsplänen, wie das Gebot auf den Wegen zu bleiben sowie keine
Pflanzen und Tiere zu entnehmen.
Das betrifft beispielsweise Wandergruppen, Lauftreffs, Schulklassen,
Vereine, Umweltbildungsangebote und vergleichbare Gruppen. Bei
Wanderungen über 50 Personen ist allerdings das Einvernehmen der
Naturschutzbehörde des Kreises einzuholen. Angebote mit der Absicht
einen Gewinn zu erzielen, stellen nicht das Ziel der naturbezogenen
Erholung in den Mittelpunkt, weshalb für solche Veranstaltungen in
Naturschutzgebieten ebenfalls eine Erlaubnis erforderlich ist.
Flyer informiert über richtiges Verhalten im Naturschutzgebiet
Zur Information der Wanderinnen und Wanderer hat der
Rheinisch-Bergische Kreis einen Flyer aufgelegt, der die besondere
Schutzbedürftigkeit der Naturschutzgebiete und die Verhaltensregeln
erläutert. Auch Schulen oder andere Bildungseinrichtungen können den
Flyer anfordern, um damit im Unterricht zu arbeiten und Verständnis
für die Belange der Natur zu schaffen.
Gemeinsam mit den Wandervereinen, der Biologischen Station Rhein-Berg,
der Naturschutzbehörde, Naturschutzorganisationen und dem Naturpark
Bergisches Land will der Rheinisch-Bergische Kreis zudem ein
regionalspezifisches Fortbildungsmodul entwickeln, um bei künftigen
Ausbildungen von Wanderführerinnen und Wanderführern wichtige
Aspekte von vor Ort besonders zu berücksichtigen.
Damit der kreisübergreifende Schutz der Natur langfristig
gewährleistet ist, stehen der Oberbergische Kreis, der
Rhein-Sieg-Kreis und der Rheinisch-Bergische Kreis im Austausch.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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