Bauvorhaben und Artenschutz in Einklang gebracht
Neues altes Zuhause für Fledermäuse
Leichlingen - Manche Fledermausarten nutzen Gebäude gerne als Sommerquartier. Wenn
dann Umbauarbeiten oder ein Abriss der Häuser anstehen, kann es zu
Schwierigkeiten kommen, denn die Tiere sind streng geschützt und
gehören in Nordrhein-Westfalen zu den sogenannten planungsrelevanten
Arten. Daher ist eine Störung, Tötung oder Beeinträchtigung der
Tiere gesetzlich verboten. Ein hervorragendes Beispiel, wie gemeinsam
mit dem Artenschutz des Rheinisch-Bergischen Kreises ein Bauvorhaben
gut umgesetzt und der Schutz der Fledermäuse gewährleistet wurde,
gibt es jetzt aus Leichlingen. Dort hat der NABU den Hauseigentümern
jetzt die Plakette „Fledermausfreundliches Haus" verliehen.
2013 sollte ein altes Gebäude in Leichlingen abgerissen werden. Da es
Hinweise darauf gab, dass dieses ein Sommerquartier für Fledermäuse
sein könnte, wurde ein Artenschutzgutachten erstellt. Dieses
bestätigte, dass die sogenannte Zwergfledermaus sowie das Große
Mausohr das Gebäude als Quartier nutzen. In Absprache mit dem
Bauherrn, Dr. Guido von Plato, sowie der Artenschutzgutachterin des
Rheinisch-Bergischen Kreises, Marlen Wildenhues, entschied man, die
Gebäude im Winter 2014 abzureißen, da die Tiere sich zu dieser Zeit
in ihren Winterquartieren in alten Stollen oder Höhlungen befanden
und somit nicht gestört wurden.
Als kurzfristiger Ersatz für das bisherige Sommerquartier der
Fledermäuse wurden zunächst Fledermauskästen in der näheren
Umgebung angebracht. Dauerhaft sollten die geschützten Tiere im
Dachbodenbereich des Nebengebäudes auf dem gleichen Grundstück ein
neues Zuhause finden.
Ersatzquartier eigenhändig fertig gestellt
Dabei war es wichtig, dass das Quartier artspezifisch gestaltet ist:
raues Holz als Hangplätze, keinen Luftzug sowie freie
Anflugmöglichkeiten. Daneben wurde darauf geachtet, dass keine
anderen Tiere wie Tauben sich den Platz aneignen und dieser auch
sicher ist vor Fressfeinden wie beispielsweise Mardern. Mit Hilfe
einer Fledermausexpertin stellte der Bauherr das Ersatzquartier im
Jahre 2015 eigenhändig fertig. Für dieses besondere Engagement wurde
der Familie von Plato jetzt vom Naturschutzbund die Auszeichnung
„Fledermausfreundliches Haus" verliehen. „Die Plakette ist
hochverdient. Dies ist die erste Neuerrichtung eines dauerhaften
Fledermausquartieres in Form eines eigenen abgeschlossenen Raumes in
der Region", erzählt Thomas Wirtz vom NABU Rhein-Berg. „Es ist ein
wunderbares Beispiel, wie die Interessen des Artenschutzes und die des
Bauherren unter einen Hut gebracht und dann auch vom Nabu honoriert
wurden", freut sich die Artenschutzbeauftragte Marlen Wildenhues und
ergänzt: „Wir gehen davon aus, dass das Quartier bald bezogen
wird." Die ersten Fledermäuse sind bereits vor der Einflugöffnung
gesichtet worden.
Haben Sie Fledermäuse bei sich am Haus oder wollen sich für den
Fledermausschutz einsetzen? Weitere Auskünfte erteilt das
Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises, Abteilung Artenschutz
unter Tel. 02202/13-2815 oder per E-Mail an
artenschutz@rbk-online.de.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.