Vorsicht bei der Verwendung von Wappen und Logo
Stadtverwaltung Leichlingen warnt
Leichlingen - Aus Verbundenheit mit der Blütenstadt wird immer wieder das Logo
oder auch das Wappen der Stadt Leichlingen von Unternehmen, Vereinen
oder Privatpersonen verwendet und auf Fensterscheiben, Tassen oder
T-Shirts gedruckt. So gut die Absichten auch sind und wie schön das
Ergebnis sein mag, eine Verwendung der städtischen Zeichen, oder auch
Teile dieser durch Dritte ist nicht gestattet, darauf weist die
Leichlinger Verwaltung ausdrücklich hin.
Grundlage hierfür sind §2 der Hauptsatzung der Stadt Leichlingen und
die Satzung über die Führung und Verwendung des Wappens und Logos.
Hierin wird zwischen der Verwendung des Wappens und der Verwendung des
neuen Stadtlogos unterschieden. Dabei ist das Wappen als hoheitliches
Zeichen allein dem Bürgermeister vorbehalten. Eine Nutzung durch
Dritte ist nicht gestattet. Wer bereits vor Inkrafttreten der Satzung
das Wappen genutzt hat, ist verpflichtet, die Nutzung bei der
Stadtverwaltung anzuzeigen (per Mail an
info@leichlingen.de).
Die Verwendung des Stadtlogos, des stilisierten Apfels, das seit 2019
genutzt wird, ist im Rahmen einer Kooperation mit der Stadtverwaltung
erlaubt. Auch hier muss die Nutzung vom Büro Bürgermeister genehmigt
werden, um insbesondere sicherzustellen, dass das Logo korrekt und im
Sinne der Stadtverwaltung genutzt wird. Wer also das Logo verwenden
möchte, muss dies im Büro Bürgermeister melden und sich die
Druckdatei freigeben lassen.
Wer Fragen hat oder eine Freigabe erhalten möchte, kann sich an das
Büro Bürgermeister
(info@leichlingen.de)
wenden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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