Vor finanzieller Belastung schützen
Fast alle Kinder brauchen eine Zahnspange
(djd). Schiefe Kiefer sind ganz normal – für 97,5 Prozent der Acht- und Neunjährigen sind Zahnspangen medizinisch notwendig. Das zeigt die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie vom Institut der Deutschen Zahnärzte.
Viele bekommen kein Geld von der Kasse
Bei der repräsentativen Untersuchung wurde mehr als 700 Acht- und Neunjährigen "auf den Zahn gefühlt". Ergebnis: Bei gut 40 Prozent sind die Fehlstellungen so ausgeprägt, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für die übliche Korrektur übernimmt. Sie fallen in die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5. Und was ist mit leichten Zahnfehlstellungen? KIG-Grad 2 ist am weitesten verbreitet: Bei 57 Prozent der untersuchten Mädchen und Jungen gibt es medizinische Gründe für eine kieferorthopädische Regulierung. Allerdings übernehmen die Krankenkassen hier keine Kosten.
Kieferprobleme machen krank
Schiefe Zähne sind aber nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern können auch gesundheitliche Folgen haben. Bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Studie sagte Konstantin von Laffert, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer: "Es wurde festgestellt, dass Kinder mit Zahn- und Kieferfehlstellungen mehr funktionelle Einschränkungen bei der Lebensqualität aufweisen, weil sie mehr Schwierigkeiten beim Kauen haben. Außerdem haben sie öfter Schmerzen im Mund." Unbehandelt können später Kopf- und Nackenschmerzen, Schwindel oder Zahnentzündungen dazukommen. Jürgen Boeven, Experte der DEVK Krankenversicherungs-AG, rät Eltern deshalb, auch bei leichten Fehlstellungen kieferorthopädischen Rat einzuholen: "Es ist immer sinnvoll, dass ein Profi bewertet, ob eine Behandlung nötig ist und welche Möglichkeiten es dafür gibt."
Versicherung leistet für unsichtbare Zahnspangen
Je nachdem, wie lange die Behandlung dauert und welche Spangenart verwendet wird, kostet die Zahnregulierung bis zu 6.500 Euro. Eltern können mit einer Krankenzusatzversicherung privat vorsorgen - mehr dazu unter www.devk.de/zahnspange. Diese leistet auch bei leichten Fehlstellungen. So bezuschusst etwa der Kölner Versicherer medizinisch sinnvolle kieferorthopädische Behandlungen schon ab KIG 2. Außerdem zahlt er den vereinbarten Kostenanteil auch für Leistungen, die Praxen privat abrechnen müssen - etwa für die beliebten unsichtbaren Zahnspangen. Dazu gehören herausnehmbare, transparente Aligner-Zahnschienen ebenso wie Lingual-Zahnspangen, bei denen die Brackets an der Innenseite der Zähne befestigt sind. Wichtig ist es, frühzeitig eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Denn: Die Behandlung kann nicht mehr versichert werden, wenn die Kiefer-Fehlstellung schon festgestellt wurde.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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