Hoverboard ohne gültige Zulassung
Polizei stoppt Jugendlichen in Opladen
Opladen - Ein Jugendlicher (15), der auf einem Hoverboard ohne gültige
Zulassung und Versicherung unterwegs war, muss sich nun in Verfahren
wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, das
Kraftfahrzeugsteuergesetz und die Zulassungsverordnung verantworten.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Köln nochmals
daraufhin:
- Achten Sie darauf, dass das Verkehrsmittel zugelassen und
- Der E-Scooter
- Hoverboards,
mit einem entsprechenden Aufkleber versehen ist.[/*]
benötigt eine eigene Kraftfahrzeugversicherung - die private
Haftpflicht gilt nicht! Achten sie darauf, dass eine
Versicherungsplakette angebracht ist.[/*]
Elektro-Skateboards, Monowheels usw. sind nicht
betriebserlaubnisfähig. Das Fahren mit ihnen im
öffentlichen Straßenverkehr ist verboten![/*]
Fahrzeuge, die nicht den Vorgaben der neuen Verordnung über
Elektrokleinstfahrzeuge entsprechen, werden von der Polizei Köln aus
dem Verkehr gezogen.
Am Montagabend (15. Juli) fiel einem Streifenteam der Wache Opladen
ein Jugendlicher (15) auf einem Hoverboard auf, der gegen 18 Uhr mit
seinem "Gefährt" auf der Kolberger Straße unterwegs war. Über das
Verbot zum Führen des Boards im öffentlichen Straßenverkehr wusste
er eigenen Angaben zufolge nichts.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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