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Karneval 2022
In diesen drei Brauchtumszonen darf in Leverkusen gefeiert werden

Der Schlebuscher Weibersturm wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Stattdessen wird der Zugang zu Fußgängerzone und Lindenplatz erheblich eingeschränkt. | Foto: Archiv Bettina Willumat
  • Der Schlebuscher Weibersturm wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Stattdessen wird der Zugang zu Fußgängerzone und Lindenplatz erheblich eingeschränkt.
  • Foto: Archiv Bettina Willumat
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Auch in diesem Jahr kann der Karneval pandemiebedingt nicht wie gewohnt gefeiert werden: Die Karnevalszüge in Leverkusen finden nicht statt, die Karnevalsgesellschaften haben auf Empfehlung der NRW-Landesregierung schon vor Weihnachten ihre Sitzungen abgesagt.

Und dabei wird es bleiben, erklärte Dezernent und Leiter des Krisenstabs Marc Adomat in der wöchentlichen Corona-Pressekonferenz: An Karneval gilt in Leverkusen ein Umzugsverbot.
Feiern unter Auflagen ist jedoch möglich, in den "Brauchtumszonen": Diese sind auf drei Stadtteile begrenzt und gelten nur zu bestimmten Uhrzeiten, in denen Karnevalsvereine dort Veranstaltungen angemeldet haben.

Folgende Brauchtumszonen werden eingerichtet:

  • Opladen: Fußgängerzone und Marktplatz,
    vom 24. Februar bis 1. März,
    jeweils von 10 bis 20 Uhr;
    am 26. Februar von 10 bis 24 Uhr
  • Schlebusch: Fußgängerzone, Marktplatz, Arcadenplatz, Bereich um die Kirche St. Andreas,
    vom 25. Februar bis 1. März,
    jeweils von 10 bis 20 Uhr
  • Rheindorf: Bereich Pützdelle und Wupperstraße,
    am 26. Februar von 10 bis 16 Uhr

In den Brauchtumszonen gilt im Freien die 2Gplus-Regel, geboostert oder getestet. Dies wird stichprobenartig kontrolliert, bei Verstößen wird der Kommunale Ordnungsdienst situationsabhängig Bußgelder verhängen. Zudem gilt in den Brauchtumszonen ein Glasverbot. In den Fußgängerzonen gilt weiterhin die Maskenpflicht, die in dieser Woche von der Stadt verlängert wurde.

Wenn in Gaststätten und Kneipen Karneval gefeiert wird, gilt ebenfalls 2Gplus, in diesem Fall bedeutet dies aber geboostert und getestet. Dann gilt dort allerdings keine Maskenpflicht. In den gastronomischen Einrichtungen, die sich auf das reine Speisen- und Getränkeangebot beschränken, müssen geboosterte Personen keinen Test nachweisen. In diesen Einrichtungen gilt eine Befreiung von der Maskenpflicht nur an den festen Steh- und Sitzplätzen.

Den Kölner Weg, die ganze Stadt zur Brauchtumszone zu erklären, habe der Krisenstab sehr schnell verworfen. Schon allein, weil er nicht rechtssicher scheint. „Streng genommen müsste dann jeder, der vor seine Haustür tritt, geboostert und getestet sein“, verdeutlicht Marc Adomat.

Ganz bewusst ist an Weiberfastnacht, 24. Februar, in Schlebusch keine Brauchtumszone eingerichtet worden. Stattdessen wird der Zugang zu Lindenplatz, Arkadenplatz und zur Fußgängerzone sowie der Bereich um St. Andreas an Weiberfastnacht erheblich eingeschränkt, um Menschenansammlungen zu unterbinden. Anwohner und Passanten sind davon ausgenommen, der normale Zugang zu Geschäften ist gewährleistet, teilt die Stadt mit. Der Weibersturm, der traditionell an Weiberfastnacht durch die Fußgängerzone und über den Bauernmarkt zieht, fällt entsprechend aus.

Szenen wie in der Zeit vor Corona, als sich Jugendliche rund um den Lindenplatz schon in den frühen Morgenstunden alkoholisierten und später sturzbetrunken in den Kliniken landeten, soll es nicht geben. Denn die Kliniken sind momentan personell an ihrer Belastungsgrenze. Auch wenn die Zahl der Corona-Patienten aktuell stabil sei, haben die drei Leverkusener Kliniken – das Klinikum, das St. Josef Krankenhaus und das St. Remigius Krankenhaus – das Problem, dass ihr Personal krankheits- oder quarantänebedingt ausfällt. „Momentan können wir das gesamte Leistungsspektrum anbieten“, erklärt Klinikum-Sprecherin Sandra Samper, „doch das liegt hauptsächlich an unseren flexiblen Mitarbeitern“. Diese sprängen spontan ein, wenn eine Kollegin oder Kollege in Quarantäne müsse.

Auch in den beiden Kliniken der Kplus-Gruppe gebe es noch kein eingeschränktes Leistungsspektrum, doch es werde Tag für Tag entschieden, was leistbar sei, verdeutlicht Thomas Karls, Kaufmännischer Leiter der beiden Kliniken, den Ernst der Lage.
Mit Sorge blicken die Klinikvertreter daher auf Karneval und appellieren, verantwortungsvoll zu feiern: Zum einen, damit die Notaufnahmen an Karneval nicht durch Alkoholisierte oder andere Verletzte überlaufen. Sollte ohne Abstand und Augenmaß gefeiert werden, werden die Kliniken dies spätestens zwei Wochen später zu spüren bekommen, wenn die Zahl der corona-infizierten PatientInnen wieder ansteigt.

Oberbürgermeister Uwe Richrath plädiert an Karneval für Solidarität und Eigenverantwortlichkeit: „Karneval ist Teil unserer rheinischen Seele. Wir können ihn nicht verbieten. Daher ist es unsere Aufgabe, einen Weg zu finden, der uns trotz Corona gut durch die tollen Tage bringt. Die Vereine sind dabei vorangegangen und reagieren seit Start der Session mit Augenmerk auf die pandemische Situation. Kurz vor Beginn des Straßenkarnevals haben sie nun Formate entwickelt, die verantwortungsvoll närrisches Treiben zulassen. Sie unterstützen wir jetzt darin, coronakonforme Veranstaltungen durchzuführen. Mit Brauchtumszonen, in denen Feiern mit klaren Regeln möglich ist. Ich appelliere an alle Jecken: Feiern ja – aber mit Vorsicht und Augenmaß!“

LeserReporter/in:

Bettina Willumat aus Leverkusen

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