1.000 Besucher bei Immobilienmesse
Nachfrage nach Eigentum weiterhin hoch
Leverkusen - Muss eine Mietwohnung renoviert übergeben werden? Was zählt als
normale Abnutzung durch Mieter? Welche Gründe gibt es zur
Mietminderung? Um Fragen wie diese und weitere praktische Tipps für
Vermieter drehte sich der kostenfreie Vortrag, den der Leverkusener
Fachanwalt Volker Paas in den Remisen von Schloss Morsbroich anbot.
Außer ihm berichtete auch ein Notar aus Burscheid über Fallstricke
im Immobilien-Kaufvertrag, ein Steuerberater aus Sankt Augustin
referierte zum Thema „Dem Finanzamt nix schenken" und eine
Psychologin aus Düsseldorf verriet, wie sich eine Immobilie optimal
verkaufen lässt.
Um den Verkauf von Immobilien drehte sich das gesamte Geschehen bei
der zweiten Leverkusener Immobilienbörse im Gartensaal von Schloss
Morsbroich. Zeitweise gab es dort kaum einen freien Platz, so dass
findige Makler ihre Beratungen gleich nach draußen verlegten.
Insgesamt 14 Anbieter, die zum Teil mit dem Verkaufsstart komplett
neuer Immobilien gelockt hatten, waren höchst angetan von der guten
Resonanz. Und die beiden Organisatoren Christian Civello (Akzepta
Immobilien) und Marco Müller (Helmut Müller Immobilien) strahlten
geradezu. „Nach den ersten 30 Minuten hatten wir 150 Besucher,
danach haben wir aufgehört zu zählen", schilderte Civello. Seinen
Schätzungen zufolge waren insgesamt weit mehr als 1.000 Besucher bei
der Immobilienbörse. Darunter auffallend viele junge Familien aus
Leverkusen und Umgebung. Auch ein Ehepaar aus Schlebusch mit
zehnjähriger Tochter hatte sich nach einer Eigentumswohnung
erkundigt. „Die Nachfrage ist wohl größer, als das Angebot",
vermutete die Leverkusenerin. Zudem waren viele Senioren gekommen, um
sich über barrierefreie Wohnungen zu informieren. Eine dritte große
Gruppe bildeten die Investoren, die ihr Geld in der aktuellen
Niedrigzinsphase bevorzugt in Häusern oder Wohnungen anlegen
möchten.
Für eine Hausbesitzerin hat sich der Besuch der Immobilienmesse auf
jeden Fall gelohnt. Bislang war ihr nicht klar gewesen, dass sie nicht
verpflichtet ist, im Mietvertrag die genaue Quadratmeterzahl der
vermieteten Räume anzugeben. „Wenn ein Mieter nachmisst und die
Angaben um mehr als zehn Prozent abweichen, ist er zur Mietminderung
berechtigt", erklärte der Anwalt. Wer nicht absolut sicher sei über
die Größe der Mietwohnung, sollte sie lieber weglassen. Weitere
Gründe für eine Mietminderung müsste der Mieter genau bezeichnen,
so dass ein Handwerker sofort wisse, was er zu tun habe. Einzige
Ausnahme sei die Beschwerde über Feuchtigkeit. Dann müsse der
Vermieter beweisen, dass kein Mangel vorliege. Wie es um Anspruch bei
Abnutzung stehe, wollte ein Zuhörer wissen. „Normale Abnutzungen
sind durch Mietzahlungen abgegolten", sagte der Experte. Das gelte
auch, wenn in der Wohnung geraucht werde. Erst wenn Wohnungen wegen
übermäßig starken Rauchens komplett renoviert werden müssten, sei
die Schwelle zur Beschädigung überschritten.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.