Besserer Schutz der Daten
Neue EU-Grundverordnung stärkt Rechte der Verbraucher
Leverkusen - Nicht nur, aber überwiegend Gutes sieht Bernhard Pilch, Leiter der
Verbraucherzentrale Leverkusen, in der neuen
EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Größter Vorteil in seinen Augen: „Die Vorgaben stärken das Recht
der Verbraucher auf Auskunft, Korrektur und Sperrung sowie Löschung
von Daten.“ Negativ sei jedoch die Lücke, die bei
Schufa-Auskünften zur Kreditwürdigkeit entstanden sei und dringend
geschlossen werden müsse. Deshalb fordert Pilch: „Es muss dabei
bleiben, dass bestrittene Forderungen nicht in die Schufa eingetragen
werden.“
Genaue Regeln zum Datenschutz existieren schon länger. Und das Gesetz
wurde auch nicht erst jetzt, sondern schon 2016 erlassen. Doch
plötzlich wird es ernst und die Verunsicherung ist groß. Vor allem,
weil bei Missachtung empfindliche Strafen bis zu 20 Millionen Euro und
Anspruch auf Schadensersatz drohen. Die wichtigsten Regeln, die es zu
beachten gilt, fasst Pilch zusammen:– Keine Datennutzung ohne
Kenntnis und Erlaubnis: Will ein Unternehmen Daten wie etwa Name,
Adresse, Geburtstag, Beruf oder Bankdaten verarbeiten, müssen
Verbraucher darüber umfassend und leicht verständlich informiert
werden. Das gilt auch für sämtliche Daten, die Nutzer durch die
IP-Adresse im Netz hinterlassen.
– Umkehr der Beweislast: Mussten Betroffene bislang nachweisen, dass
ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt, so müssen die
Unternehmen künftig belegen, dass sie den Datenschutz befolgen,
andernfalls sind hohe Bußgelder fällig: Mindestens zehn Millionen
Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes.
– Recht auf Auskunft und Korrektur: Verbrauchern steht erstmals ein
Recht auf Löschung zu. Vor allem können sie ab sofort leichter
erfahren, zu welchem Zweck und welche Daten über sie gespeichert
wurden und woher die Daten stammen. Alle Unternehmen sind
verpflichtet, diese Auskünfte leicht zugänglich, vollständig,
verständlich, kostenfrei und grundsätzlich spätestens innerhalb
eines Monats zu erteilen.
– Recht auf Sperrung der Daten: In vielen Fällen können
Konsumenten der Nutzung ihrer Daten widersprechen. Nutzt ein
Unternehmen die Daten zur Werbung, darf dies nicht ohne genauen Grund
geschehen. Kleiner Tipp: Es genügt, wenn man der Datennutzung formlos
widerspricht und die Sperrung von Daten verlangt. Die Sperrung ist
deshalb sinnvoller als eine Löschung, da Werbetreibende die Daten
ansonsten einfach neu erheben könnten.
– Recht auf Daten-Umzug: Neu ist auch, dass Privatleute ihre eigenen
Daten zu einem anderen Anbieter mitnehmen können – zum Beispiel bei
Wechsel des E-Mail-Anbieters oder eines sozialen Netzwerkes. Weitere
Informationen und Musterschreiben zu den neuen Datenschutzrechten sind
erhältlich in der Verbraucherzentrale Leverkusen, Dönhoffstraße 27
in Wiesdorf, oder können im Internet kostenfrei runtergeladen werden:
www.verbraucherzentrale.nrw/ihre-daten-ihre-rechte.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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