Den Stadtteil vor der Flut schützen
Neuer Deich für Schlebusch

Klaus Timpert und Simone Möller von den TBL zeigten vor Ort mit Bezirksbürgermeister Frank Schönberger die Planung für den neuen Deich in Schlebusch. | Foto: Stadt Leverkusen
  • Klaus Timpert und Simone Möller von den TBL zeigten vor Ort mit Bezirksbürgermeister Frank Schönberger die Planung für den neuen Deich in Schlebusch.
  • Foto: Stadt Leverkusen

Schlebusch. Nicht parallel zum Flussufer, sondern quer zur Dhünn wird ein neuer Deich den Stadtteil in Zukunft davor schützen, überflutet zu werden. Bis zu 1,43 hoch und über sechs Meter breit wird der Riegel, der sich zwischen Dhünn und Odenthaler Straße schiebt und die vorhandenen landwirtschaftlichen Retentionsflächen nutzt, um das Wasser daran zu hindern, sich weiter in den Stadtteil zu ergießen. Heute begannen die ersten Baumaßnahmen. „Die Schlebuscherinnen und Schlebuscher haben lange darauf gewartet, dass dieser Deich für mehr Schutz vor Hochwasser sorgt“, so Bezirksbürgermeister Schönberger, „ich freue mich deshalb sehr, dass es heute mit dem Bau des Deiches losgehen kann.“

Das war erst möglich, nachdem eine Klage gegen den Bau vor dem Oberverwaltungsgericht Münster im August 2021 beilegt wurde. War der Planungsbeschluss schon 2017 gefasst worden, mit dem Ziel, 2019 zu bauen, konnte der Verwaltungs-rat der TBL im März 2022 nun den Baubeschluss fassen. Nachdem Anfang Juni die Förderzusage der Bezirksregierung über 80 Prozent der Baukosten einging, wurde am 14. Juni dieses Jahr der Vergabebeschluss gefasst. Die beauftragte Firma „Geschw. Balter Bauunternehmung GmbH“ kann jetzt begleitet vom „Ingenieurbüro Osterhammel GmbH“ mit dem Bau beginnen. Er soll etwa fünf Monate dauern, wobei die Hauptarbeiten außerhalb der hochwassergefährdeten Zeit (1. November bis 28. Februar) durchgeführt werden sollen.

Ab Frühjahr 2023 schützt der neue DeichDer Erdwall wird aus lehmhaltigem Boden hergestellt und mit einer 20 Zentimeter starken Oberbodenschicht mit Raseneinsaat abgedeckt. Das gesamte Bauwerk nimmt einen Raum von etwa sechs Metern Breite und 135 Metern Länge ein. Die Böschung steigt in einem Winkel von ca. 30 Grad zu einer Deichkrone von 3,60 Meter Breite an. Darauf verläuft ein drei Meter breiter Weg. Angepasst an die Höhe das Gelände beginnt der Deich an der Straße ebenerdig und wird bis 1,43 Metern auf-geschüttet. So liegt die Oberkante des Erdwalls an jeder Stelle bei 61,39 Metern über Normalnull und damit 50 Zentimeter höher als für das Schutzziel des 100-jährlichen Hochwassers (HQ100) nötig. Der Deich bietet deshalb auch einen eingeschränkten Überflutungsschutz, vor einem seltenen Extremereignis (HQextrem).

Auf der „trockenen“, also der Schlebuscher Seite, wird ein Dränagegraben mit Dränagerohr vorgesehen, um Wasser abzufangen, dass durch den Deich sickert. Die Dränageleitung schließt an den parallel laufenden Regenwassersammler mit Ab-lauf in die Dhünn an. Sollten die Rückstauklappen im Sammelschacht geschlossen werden müssen, wird das anfallende Sickerwasser über mobile Pumpen in die Dhünn gefördert.

Um einen Rückstau vor dem Deichbauwerk zu verhindern, wird auch das Hoch-wasser in die Dhünn abgeleitet. Dafür muss die vorhandene Eindeichung entlang der Dhünn über eine Länge von ca. 50 Metern geöffnet, die Gehölze dort entfernt und der Bereich zukünftig von Gehölzbewuchs freigehalten werden. Das Wasser soll hier gefiltert und gebremst von durch- und überströmbaren Gabionen-Filterkörben kontrolliert in die Dhünn zurückfließen. Die Gabionen-Filterkörbe reduzieren die Fließgeschwindigkeit und filtern darüber hinaus die durch Hochwasser bedingte Einschwemmungen von Oberboden und somit auch den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen der Ackerflächen in das Gewässer. Damit wird eine Auflage aus der im Auftrag der TBL durchgeführten Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsuntersuchung erfüllt. Denn die Sohlsubstrate der Dhünn könnten anderenfalls durch den Sedimenteintrag verschlammen. Die hier besonders geschützten Arten Flussneunauge, Bachneunauge, Groppe und Lachs würden beeinträchtigt werden, da sie zur Fortpflanzung „saubere“ Sohlsubstrate (Kies) benötigen.

Naturschutzrelevante

Belange der geplanten Baumaßname wurden untersuchtUm keine naturschutzrelevanten Arten zu gefährden, wurde zusätzlich zur Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsuntersuchung eine Artenschutzprüfung von den TBL beauftragt. Beide Studien ergaben keine Hinweise auf das Vorkommen von geschützten Vogelarten wie etwa den Eisvogel. Das Gebiet besitze allenfalls Bedeutung als Teil des Jagd-/ Nahrungshabitates für Greifvögel und Eulen, so die Gutachten: „Diese aber sind nur geschützt, wenn sie von essentieller Bedeutung für die lokalen Populationen sind.“ Das sei wegen der Ausweichmöglichkeiten im Umfeld auszuschließen. Bei landesweit verbreiteten, allgemein häufigen und ungefährdeten Vogelarten wie Amsel, Buchfink, Rotkehlchen, Zaunkönig etc. wiederum ist laut Untersuchung von keiner Gefährdung der lokalen Populationen durch das Vorhaben auszugehen. Generell werden die Baumfällungen außerhalb der Brutzeit erst ab Oktober durchgeführt.

Für den geplanten Deich liegt außerdem ein hydraulisches Gutachten aus dem Jahr 2013 vor, das die positiven und negativen Auswirkungen oberhalb und unter-halb der Maßnahme darstellt. Demnach führt der Querdeich nachweislich nicht zu Rückstau und einem dadurch bedingt größeren Überschwemmungsgebiet im Bereich Hummelsheim. Kosten:Planung: 120.000 Euro

Grunderwerb: 10.000 Euro

Baukosten: 535.000 Euro

Gesamt: 665.000 Euro

Der Grunderwerb wird mit 60 Prozent, die Baukosten mit 80 Prozent vom Land gefördert.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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