Abzocke im Internet
Verbraucher können gar nicht vorsichtig genug sein
Leverkusen - Zugunsten der Verbraucher hat die als „Marktwächterin“
bezeichnete Verbraucherzentrale schon einiges bewirkt. Zum Beispiel,
dass sie als einzige Organisation in Deutschland ratsuchende Bürger
außergerichtlich beraten und vertreten darf. Und sie erstritt vor dem
Bundesgerichtshof die Entscheidung, dass Gutschriften am Tag des
Zahlungseingangs auf Girokonten wertgestellt werden müssen. Jetzt
will man dafür streiten, dass Anbieter von Mobiltelefonen eine
automatische Sperre für Drittanbieter einstellen müssen. Damit soll
Abzocke verhindert werden. Das hat seinen Grund: „Die Abzocke per
Smartphone bleibt der Renner in Leverkusen“, erläuterte
Beratungsstellenleiter Bernhard Pilch. Zusammen mit seinem –
ebenfalls neuen – Kollegen und Juristen Andreas Nawe präsentierte
er jetzt den Geschäftsbericht 2016. Demnach haben insgesamt 6.668
Personen Rat gesucht, ein Anstieg von 98 Beratungen. Gemeinsam ist
allen durch Abzocker geleimten Menschen, dass sie sich hilfesuchend an
die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wendeten.
Rechtsberatungen waren insgesamt leicht rückläufig. Im Mittelpunkt
standen dabei überwiegend Probleme mit Telekommunikationsanbietern.
In der Regel ging es um nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung
oder Schwierigkeiten bei der Kündigung von Verträgen. Oft gab es
aber auch zeitgleich mehrere Probleme mit den Unternehmen. Anlass für
die Beschwerden waren dann nicht gelieferte Leistungen und die
Geschwindigkeit des Internetanschlusses, die mit den Versprechungen in
der Werbung oder des Kundenberaters nicht übereinstimmten.
Energieberatungen wurden verstärkt nachgefragt. An der Haustür
geleistete Unterschriften zum Abschluss neuer Energielieferverträge
gehörten dazu. Überhaupt hat die Verbraucherzentrale genau Buch
darüber geführt, mit welchen Tricks die dreisten Betrüger
heutzutage arbeiten, um an das Geld überwiegend älterer Menschen zu
kommen. Das fängt bei unverlangter Werbung am Telefon an und hört
beim Unterschieben von Verträgen oder eigenmächtigen
Vertragskündigungen ohne Vollmacht des Kunden nicht auf.
Doch selbst jüngere Leute sind laut Verbraucherzentrale vor Betrug
nicht gefeit. Sie fallen nicht selten auf Fake-Shops rein, die im Netz
mit verlockenden Schnäppchenpreisen für Trendprodukte locken. Wer
auf die Echtheit der Angebote vertraut und wie verlangt per Vorkasse
zahlt, sieht häufig weder das Produkt noch das Geld. Als neue
Zielgruppe für Betrug sind außerdem Flüchtlinge entdeckt worden.
Mangelnde Sprachkenntnisse und fehlender Durchblick lassen sie zur
leichten Beute werden.
Nicht neu, aber nicht minder dreist ist der Trick, die Zahlungspflicht
im Mobilfunk hinter Werbung zu verschleiern. Plötzlich werden Kosten
in der Rechnung von Nutzern aufgeführt und keiner weiß, wo sie
überhaupt herkommen. Das passiert meist, weil Nutzer eine
Internetseite mit dem Smartphone genutzt haben. Dabei läuft im
Hintergrund der Identifikationsprozess der Mobilfunknummer ab. Die
Zahlungsinformation wird direkt an den Mobilfunkanbieter gesendet. Das
funktioniert aber nur, wenn das Gerät über Mobilfunk mit dem
Internet verbunden ist. Mit einer sogenannten Drittanbietersperre –
wie schon beschrieben – lässt sich das vermeiden. Pilch rät
Verbrauchern, diese Sperre einzurichten. Dazu wendet man sich an den
Anbieter. Dieser ist laut Gesetzesbeschluss dazu verpflichtet, bei
Antrag eine Drittanbietersperre einzurichten. Bis jetzt leider nur bei
Antrag.
Alle weiteren Informationen hat die Verbraucherzentrale NRW,
Dönhoffstraße 27 in Wiesdorf, Telefon 0214/31491201 oder
leverkusen@verbraucherzentrale.de.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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