Achtung, Abzocke!
Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Inkasso-Unternehmen
Leverkusen - Ein Zahlendreher bei der Überweisung oder eine Rechnung, die wegen
verspäteter Zustellung erst beglichen wurde, als die Zahlungsfrist
schon verstrichen war. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert Post vom
Inkassobüro – einschließlich horrenden Gebühren, Drohungen und
Einschüchterungsversuchen.
Die Verbraucherzentrale Leverkusen, speziell Beraterin Elisabeth
Schoemakers, verzeichnet einen drastischen Anstieg solcher Fälle.
Inzwischen nehmen sie immerhin ein Drittel ihrer gesamten Arbeit ein.
Ausgelöst wird das wahrscheinlich, vermutet die Expertin für Geld
und Kredit, durch oftmals veränderte Einkommenssituationen.
Viele Menschen bestellen im Internet, haben teure Handyverträge oder
schließen Kredite ab, die sie nicht bedienen können.
Inkassounternehmen versuchen daraus Gewinn zu ziehen. Doch: Wer sich
auf Zahlungen einlässt, zieht immer den Kürzeren. Und setzt damit
die Kostenspirale oft erst richtig in Gang, weiß Elisabeth
Schoemakers. Mit der Aktion „Vorsicht, Inkasso!“ zeigt die
Verbraucherzentrale Leverkusen deshalb allen unseriösen Inkassobüros
die Rote Karte.
Wer Hilfe bei der Verbraucherberatung sucht, bekommt sie. Schoemakers
verdeutlicht: „Wir können besser helfen und wissen mehr, als der
Einzelne.“ Denn sie kontrolliert zunächst, ob der Anspruch
überhaupt berichtigt ist. Erkennbar ist das unter anderem an der
fehlenden Steuernummer, einer Bankverbindung, die auf Belgien oder ein
anderes Land hinweist und daran, dass das Büro persönlich nicht
erreichbar ist.
Als nächstes überprüft sie die Höhe der Forderung. Inkassobüros
stellen oft überforderte Rechnungen, weiß die Beraterin aus
Erfahrung und sagt: „Es gibt keine festen Regeln, wie hoch die
Kosten eines Inkassobüros sein dürfen. Für die Mahnung einer
einfachen Rechnung bis 500 Euro dürften nach Ansicht der
Verbraucherzentrale 27 Euro angemessen sein.“
Auf Ratenzahlungsvereinbarungen sollten sich Verbraucher auf gar
keinen Fall einlassen. Dabei werde oft Missbrauch betrieben, denn
solche Vereinbarungen seien immer mit weiteren Auslagen verbunden.
Überdies sind häufig Stolperfallen und weitere nachteilige
Bedingungen in den Verträgen versteckt.
Besonders die Tatsache, dass, sobald die erste Rate gezahlt wird, eine
Verjährung der Zinspflicht hinfällig wird, obwohl sie normalerweise
diese nach drei Jahren in Kraft tritt. Zinsen wiederum machen aber oft
einen Großteil der Forderungen aus.
Bei Nichtzahlung drohen Inkassobüros häufig mit dem
Gerichtsvollzieher, Schufa-Einträgen und sogar mit Haftbefehlen.
Verbraucher sollten sich keinesfalls einschüchtern lassen und aus
Angst einfach zahlen, so Schoemakers. Viele dieser Drohungen darf das
Inkassobüro gar nicht umsetzen, sondern hat im Gegenteil eine
Abmahnung zu erwarten und eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Weitere Informationen und rechtliche Beratung bietet die
Verbraucherzentrale in Leverkusen, Dönhoffstraße 27 in Wiesdorf, zu
den Öffnungszeiten, Tel. 0214/31491201.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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