Verbraucherzentrale und Polizei warnen
Vorsicht vor Fake-Shops
Die Versuchung über das Internet einzukaufen ist groß und die
Gefahr, Betrügern dabei auf den Leim zu gehen, auch. „Professionell
gestaltete Seiten mit attraktiven Schnäppchen tauchen immer häufiger
auch bei den großen Vergleichsportalen auf“, weiß Bernhard Pilch,
Leiter der Verbraucherzentrale.
Hinter einigen dieser Online-Shop-Seiten stecken Betrüger, die
Markenprodukte im Internet anbieten. Diese werden jedoch nicht
geliefert, stattdessen gibt es minderwertige Ware oder gar nichts.
Gründe sind dann häufig scheinbare Lieferengpässe. Denn den
vermeintlichen Anbietern geht es schließlich nur darum, über den
Bestellvorgang, der mit einer Zahlung per Vorkasse einhergeht, den
Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Rückforderung des
angewiesenen Geldes ist beim Zahlvorgang via Vorkasse nur wenige
Stunden (2 bis 3 nach Ausführung) möglich. Andernfalls ist das Geld
weg.
So ergaunern teils bandenmäßig organisierte Betrüger hohe Summen,
wenn der Schwindel auffällt, wird der Shop einfach aus dem Netz
genommen, die Spur der Betrüger kann oft nicht nachverfolgt werden.
„Ein großes Problem im Bereich der Online-Kriminalität“, weiß
Martin Gömer, Polizeihauptkommissar, und wie Bernhard Pilch in der
Fußgängerzone in Wiesdorf mit einem Infostand vor Ort.
„Es gibt jedoch einige einfache Hinweise, die auf einen
„gefakten“ Online-Shop hinweisen. Wer diese beachtet, kann sich
recht gut vor dem Betrug schützen“, versichert Pilch. So sollte zum
einen immer auf die Seriosität der Internetadresse geachtet werden.
Häufig verwenden die Betrüger bekannte Namen, welche durch die
Erweiterung „.de“ zu „de.com“ verändert wird, daher hier
immer auf die Richtigkeit prüfen.
Auch sollten immer mehrere Bezahloptionen möglich sein. Das heißt,
es darf letztlich nicht nur die Vorkasse akzeptiert werden. Auch ein
extrem niedriger Preis kann ein Indiz sein. Einfach zu prüfen sind
ebenfalls die Gütesiegel, die verwendet werden, die Echtheit eines
Siegels lässt sich mit ein paar Klicks schnell feststellen. Zudem
lohnt sich ein Blick auf die Kundenbewertungen, sind diese zu
euphorisch, scheint etwas faul zu sein. Letztlich ist das Lesen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuraten. Diese sollte auf das
Unternehmen zugeschnitten und in gutem Deutsch verfasst sein. Das
Impressum muss darüber hinaus komplette Angaben zum Unternehmen sowie
alle Informationen wie E-Mail-Adresse, Vertretungsberechtigte und ein
Verweis auf das Handelsregister enthalten.
Wer trotzdem auf einen
„Fake-Shop“ im Internet hereinfällt, sollte auf jeden Fall
Anzeige erstatten, mahnt Martin Gömer. Außerdem sollten Belege
aufbewahrt werden, beziehungsweise Screenshots der Seite gemacht
werden. Auch wenn das Geld vielleicht weg ist, so können diese
Hinweise dienlich sein, die Betrüger zu entlarven. Alle Infos gibt es
online unter: www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshops;
www.polizei.nrw.de
- Britta Meyer
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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