Rheindorfer Burgweg ist jetzt Fahrradstraße
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Rüdiger Scholz, Mitglied des Landtages (von links), Mobilitätsmanager Christian Syring, Ratsherr Andreas Eckloff sowie Bezirksbürgermeisterin Michaela Di Padova freuen sich über die Einrichtung der ersten neuen Fahrradstraße im Stadtbezirk I. | Foto: Stadt Leverkusen
  • Rüdiger Scholz, Mitglied des Landtages (von links), Mobilitätsmanager Christian Syring, Ratsherr Andreas Eckloff sowie Bezirksbürgermeisterin Michaela Di Padova freuen sich über die Einrichtung der ersten neuen Fahrradstraße im Stadtbezirk I.
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Leverkusen - Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen, im
Stadtgebiet weitere Fahrradstraßen einzurichten, wurde als erste neue
Fahrradstraße der Burgweg in Leverkusen Rheindorf ausgewiesen. Im
Laufe des Jahres wird insgesamt je eine weitere Fahrradstraße in den
beiden anderen Stadtbezirken eingerichtet: im Bereich Amselweg und im
Bereich Schlebuschrath (Brücke über A1).

Die restlichen bislang beschlossenen Fahrradstraßen und -zonen werden
in den kommenden rund eineinhalb bis zwei Jahren sukzessive
ausgewiesen. Welche Fahrradstraßen ab 2022 aus der beschlossenen
Liste umgesetzt werden und zu welchem Zeitpunkt, steht aktuell jedoch
noch nicht abschließend fest, da dies von der Gewährung von
Fördermitteln abhängt. In jedem Fall soll nach Fertigstellung der
drei Fahrradstraßen die konkrete Umsetzung von einer
Öffentlichkeitskampagne begleitet werden, um Anwohner sowie Rad- und
Autofahrer über die geltenden Regeln in Fahrradstraßen und
Fahrradzonen zu informieren.

Laut des städtischen Mobilitätskonzept 2030+ können Fahrradstraßen
einen maßgeblichen Beitrag zur Radverkehrsförderung leisten und sind
mit vergleichsweise geringem Aufwand umsetzbar, da in vielen Fällen
Beschilderungen und Bodenmarkierungen sowie punktuelle bauliche
Maßnahmen an Kreuzungen ausreichen. Sie können auf
Streckenabschnitten mit bereits hohem Radverkehrsaufkommen oder auf
Streckenabschnitten, die zukünftig wichtige Radverkehrsverbindungen
bilden sollen, eingerichtet werden.

Leverkusen verfügt bereits über einzelne Fahrradstraßen, jedoch
können durch eine vermehrte Verbreitung von Fahrradstraßen deutliche
Qualitätssteigerungen in der Radwegeinfrastruktur erreicht werden.
Neben den positiven Effekten für Radfahrer und Fußgänger erzeugen
Fahrradstraßen auch eine hohe Öffentlichkeitswahrnehmung und
fördern eine Mobilitätswende.

Folgende Ge- und Verbote gelten auf einer Fahrradstraße bzw. in einer
Fahrradzone:– Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf
Fahrradstraßen/-zonen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch
Zusatzzeichen erlaubt. Auf den nun einzurichtenden
Fahrradstraßen/-zonen wird anderer Fahrzeugverkehr durch
Zusatzzeichen freigegeben.– Für den Verkehr gilt eine
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder
gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der
Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.[/*]
  • Im
  • Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über
    die Vorfahrt.[/*]

  • Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Es darf
  • allerdings auf der Fahrbahn gegangen werden, wenn kein Gehweg oder
    Seitenstreifen vorhanden ist.[/*]

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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