30-Tonner dürfen Brücke noch befahren
Absprachen mit Hürth notwendig
Lindenthal - Vor der Sommerpause beschloss die Bezirksvertretung mit Hilfe eines
interfraktionellen Dringlichkeitsantrag, die Verkehrsregeln an der
Gleueler Brücke ändern zu lassen. Aktuell dürfen dort Laster mit
einem Gewicht von 30 Tonnen die Brücke befahren.
„Die Gleueler Straße ist im Äußeren Grüngürtel sehr schmal, hat
zwei enge Kurven, eine schmale Brücke über den Kanal und regen
querenden Fuß- und Radverkehr im Äußeren Grüngürtel“ begründet
Roland Schüler, stellvertretender Bezirksbürgermeister, den Antrag.
Erst im Juni seien die Schilder neu aufgestellt worden, vorher war das
zulässige Gewicht auf zehn Tonnen begrenzt. Weder Politik noch
Öffentlichkeit sei über diese Änderung informiert worden, so der
Politiker. Erst vor wenigen Jahren sei die Brücke saniert worden,
schon damals sei ein erstesmal das Gesamtgewicht der Traglast von
ursprünglich 10 Tonnen auf 30 Tonnen erhöht worden. „Die
Verwaltung hatte auch damals schon niemand informiert und
eigenmächtig die Traglast für den Schwerlastverkehr zum geplanten
Großmarkt in Köln Marsdorf erhöht“, schildert Schüler seinen
Eindruck zur dieser ersten Situation. Schon zu diesem Zeitpunkt habe
die Bezirksvertretung die ursprüngliche Begrenzung der Tonnage für
LKWs auf 10 Tonnen reduzieren lassen. Nun seien die Schilder wieder
einfach ausgetauscht worden. „Und jetzt sind seit dem
Dringlichkeitsbeschluss fast zwei Monate vergangen und nichts ist
geschehen“, beklagte der Politiker bereits vor Wochen.
Die Stadtverwaltung hat sich mittlerweile zu der durchaus kuriosen
Beschilderung der Gleueler Straße, die am Decksteiner Weiher
vorbeiführt, geäußert. Seitdem die Straße dort erneuert wurde,
dürfen hier Laster mit einem Gesamtgewicht von bis zu 30 Tonnen
fahren. Vor der Straßensanierung durften lediglich Fahrzeuge mit
einer Tonnagebeschränkung von 10 Tonnen hier fahren. „Nach
Abschluss der Sanierung war die Brücke wieder so tragfähig, dass
die Belastbarkeit der Brücke bis zu einem Fahrzeuggesamtgewicht von
30 Tonnen im gegenseitigen Begegnungsverkehr gegeben ist“,
erläuterte die Verwaltung.
Nach Vorliegen dieser Information sei die Straßenverkehrsbehörde
verpflichtet, die rechtlich korrekte Tonnagebeschränkung im
öffentlichen Straßenland auszuweisen. Dennoch stieß die Idee, dass
durch die schweren LKW die dort häufig querenden Fußgänger und
Radfahrer gefährdet sein könnten, auf Verständnis. Aber eine
Beschränkung könne nur in Absprache mit der Stadt Hürth erfolgen.
Die Brücke könne sowohl vom Kölner als auch vom Hürther
Stadtgebiet angefahren werden. Die Gleueler Straße sei zudem nicht im
Lkw-Führungskonzept enthalten.
Die Bezirksvertreter nahmen diese Information lediglich zur Kenntnis,
da die Verwaltung auch angab, man müsse in Abstimmung mit der Stadt
Hürth Lkw-Durchfahrverbot ausschildern.
- tau
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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