Tempowechsel auf der Gleueler
Bezirksvertreter stimmen knapp gegen Bürgerantrag

Mal Tempo 50, mal 30: Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gleueler Straße ist unterschiedlich festgelegt und so bleibt es auch. | Foto: tau
  • Mal Tempo 50, mal 30: Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gleueler Straße ist unterschiedlich festgelegt und so bleibt es auch.
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Lindenthal - (tau) Die Gleueler Straße durchschneidet das Naherholungsgebiet rund
um den Decksteiner Weiher. Hier, zwischen dem Äußeren Grüngürtel,
dem Militärring und der Brücke über der Autobahn A4, herrscht
bereits an einigen Stellen Tempo 30. An ausgewiesenen Stellen dürfen
Autofahrer auch schneller fahren.

Diese Tempo-Wechsel bemängelte jüngst ein Anwohner per
Bürgereingabe. Die kommunalen Politiker nahmen die Anregung durchaus
interessiert an und diskutierten über die Angelegenheit. Aus
aktuellem Anlass. Beispielsweise soll auch auf der
Bergisch-Gladbacher-Straße auf der rechten Rheinseite ein
durchgängiges Tempo-30-Gebiet ausgewiesen werden. „Dies kann zum
Beispiel aus Lärmschutzgründen passieren“, wusste Heribert
Gödderz, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, zu berichten.

Der Petent hingegen hatte argumentiert, dass zahlreiche Fuß- und
Fahrradwege die Gleueler Straße queren. „Eine Ausweitung der
Geschwindigkeitsbeschränkung würde die Sicherheit bei der Querung
deutlich erhöhen sowie Lärm- und Schadstoffausstoß reduzieren“,
formulierte er zudem. Ohnehin würde sich für die Autofahrer wenig
ändern, da in Zeiten hoher Verkehrsdichte ohnehin keine 50
Stundenkilometer möglich seien. Den vorgelegten Argumenten konnten
viele Bezirksvertreter durchaus folgen. Dennoch beschloss die
Bezirksvertretung Lindenthal mehrheitlich, dass die Situation auf der
Gleueler Straße entsprechend den verkehrstechnischen Anforderungen
als abschließend geregelt bezeichnet werden könne. Mit neun zu acht
Stimmen lehnte das Gremium somit eine durchgehende Tempo-30-Regelung
ab, eine durchaus knappe Entscheidung.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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