Bewohner lehnen Umbenennung der Lerschstraße ab
Der Name soll bleiben

Die Lerschstraße in Weiden. | Foto: Hermans

Viele Bewohner der „Lerschstraße“ wollen den Straßennamen beibehalten, obwohl er historisch schwer belastet ist.

von Hans-Willi Hermans

Weiden. Die Weidener Lerschstraße soll in „Adele-Gerhard-Straße“ umbenannt werden. Das beschloss die Bezirksvertretung Lindenthal nun mit großer Mehrheit auf der Grundlage einer Handlungsempfehlung des Historischen Beirats sowie einer Anwohnerbefragung. Allerdings spricht sich die Mehrheit der Anwohner gegen die Umbenennung aus. An der Befragung hatten 26 der 44 angeschriebenen Bewohner teilgenommen, nur fünf waren mit dem Austausch des belasteten Straßennamens einverstanden, 21 waren dagegen.

Und das, obwohl der historische Beirat, der auf Beschluss des Stadtrats die Überprüfung aller Kölner Straßennamen auf Zusammenhänge mit Kolonialismus oder Nationalsozialismus vornimmt, festgestellt hatte, dass der Dichter Heinrich Lersch die Ziele der NSDAP voll und ganz unterstützt hatte. Ausdrücklich auch die „Führung eines Angriffskrieges, die Vernichtung der europäischen Juden, die Verfolgung Andersdenkender und die vollständige Durchdringung der Gesellschaft mit der nationalsozialistischen Ideologie.“

Die Gegner der Umbenennung indes, so das Liegenschaftsamt, erachteten die Person Heinrich Lersch und seine Aktivitäten während des Dritten Reichs häufig als zu unbedeutend, er werde als Kind seiner Zeit gesehen. Oft auch werde der drohende Verwaltungsaufwand für die Betroffenen sowie die entstehenden Kosten als zu hoch eingeschätzt. Außerdem sei der von der BV vorgeschlagene künftige Name „Adele-Gerhard-Straße“ in „nahezu allen Rückmeldungen“ abgelehnt worden. Einige der Befragten sehen die 1868 in Köln geborene Jüdin, die sich als Schriftstellerin für die Arbeiter- und Frauenbewegung sowie die Genossenschaftsidee engagierte und 1938 ins amerikanische Exil ging, als historisch zu unbedeutend an. Vielen sei der Name zu lang.

Einige alternative Namensvorschläge waren ebenfalls bei der Verwaltung eingegangen, oft verbunden mit der Forderung einer Einbindung der Anwohner in die Namensfindung. Während eine vorherige Befragung der Anwohner bei der geplanten Umbenennung einer Straße Pflicht ist, muss die Bevölkerung an der Namensfindung jedoch nicht beteiligt werden. Das kann die Bezirksvertretung allein entscheiden.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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