Stellplätze: Neue Satzung
Für mehr Platz auf den Straßen

Stellplatzprobleme gibt es derzeit in vielen Stadtteilen. Die neuen Regelungen sollen zusätzlich zum Verzicht auf den Pkw motivieren. | Foto: Hermans
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Lindenthal - Neue Stellplatzsatzung soll die Zahl der Parkplätze reduzieren und
den Trend zum Verzicht auf das Auto unterstützen.

Mit dem Strategiepapier „Köln mobil 2025“ verfolgt die Stadt
Köln ein ehrgeiziges Ziel: Der Anteil des motorisierten
Individualverkehrs – sprich Autos oder motorisierte Zweiräder –
am gesamten Verkehrsaufkommen soll sinken, und zwar auf ein Drittel.
Schon wegen der Umweltbelastung. Doch auch für Fußgänger, Radfahrer
oder Zeitgenossen, die mit Kinderwagen oder Rollstuhl unterwegs sind,
soll mehr Platz auf den Straßen sein. Hoffnung macht da der
allgemeine Trend, zum Verzicht auf den Besitz eines Autos. Mit einer
Änderung der Stellplatzsatzung soll dieser Trend nun noch
unterstützt werden.

Diese Satzung gibt seit Jahrzehnten vor, wie viele Parkplätze
beispielsweise für Autos ein Bauherr bereitstellen muss, wenn er neue
Wohnungen schaffen möchte. Derzeit ist für jede Wohnung -
unabhängig von ihrer Größe – auch ein Auto-Stellplatz fällig. Er
muss in der Planung nachgewiesen werden, im Außenbereich oder in
einer Tiefgarage. Wenn ein Investor dies nicht kann oder will, muss er
zahlen. Allerdings kann ein Bauherr schon jetzt von der Regel „eine
Wohnung – ein Parkplatz“ abweichen und die Zahl der Stellplätze
nach unten drücken: Wenn die künftigen Wohnungen zum Beispiel gut an
den Öffentlichen Personennahverkehr angebunden sind. Mit dem Ziel,
die Zahl der Stellplätze auf „das zwingend Notwendige zu
reduzieren“, heißt es in einem Entwurf der Verwaltung, sollen die
Möglichkeiten von Nachlässen bei der Bereitstellung von Parkplätzen
künftig ausgeweitet werden. Indem man beispielsweise nicht wie bisher
vor allem den Bahnverkehr, sondern verstärkt auch den Busverkehr
berücksichtigt. Nach Modellrechnungen der Stadt könnte dies für
Deutz etwa bedeuten, dass sich für Bauherrn dort die Zahl der
erforderlichen Parkplätze um 50 Prozent reduzieren würde, in der
Innenstadt um 40 Prozent. Am Stadtrand fiele die Reduzierung
naturgemäß weniger drastisch aus, hier wären nur etwa zehn Prozent
realistisch.

Auch für Wohnungen mit einer Größe von bis zu 50 Quadratmetern
müssten weniger Stellplätze nachgewiesen werden: Künftig soll in
diesen Fällen die Bereitstellung von nur einem Parkplatz für jeweils
zwei Wohnungen verlangt werden. Daneben hat ein Investor weitere
Möglichkeiten, die Zahl der Stellplätze klein zu halten. Für die
Bereitstellung von Ladestationen für E-Autos, Carsharing-Stationen
oder Fahrradverleih sind ebenfalls Vergünstigungen vorgesehen.
Allerdings soll die Zahl der nachzuweisenden Fahrradabstellplätze
erhöht werden: Derzeit wird ein Radstellplatz je 40 Quadratmeter
Wohnfläche berechnet, künftig soll es ein Stellplatz pro 30
Quadratmeter sein. Ähnliche Regelungen sollen für Büro- und
Gewerbebauten und öffentliche Gebäude gelten. Der Häuslebauer, der
für den privaten Bedarf plant, ist davon nicht betroffen.

- Hans-Willi Hermans

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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