Sanierung oder Neubau?
Häuserblocks Geisbergstraße auf dem Prüfstand

Die Häuserblocks an der Geisbergstraße 47 bis 53 sind als „Sozialhäuser“ bekannt. Seit Anfang des Jahres wissen die Bewohner, dass ein Neubau oder eine Sanierung ansteht. | Foto: tau
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Lindenthal - Aufgrund eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU, SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und der Linken gab es in der Sitzung der
Lindenthaler Bezirksvertreter eine aktuelle Stunde. Thema war die
Frage, ob die maroden Sozialhäuser in der Geisbergstraße abgerissen
oder saniert werden. Josef Ludwig, Leiter des Wohnungsamtes, war
gekommen, um sich den Fragen zu stellen und neue Eindrücke zu
gewinnen.

Die Häuser, so erklärte Ludwig, seien aus den sechziger Jahren und
entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Auch die Grundrisse der
Wohnungen sind nicht mehr der heutigen gesellschaftlichen Struktur
entsprechend, erklärte er. Daher würde er „vorsichtig“ für
einen Abriss plädieren. „Wir müssen aber die genaue Prüfung
abwarten“, so Ludwig. Die kommunalen Politiker stellten Fragen zur
benachbarten Kita und zu den Sorgen der Anwohner, die nicht wissen, ob
sie wieder zurückziehen können. „Die Kita muss auch saniert werden
und dann schließen und umziehen. Wir stehen mit dem Träger in
Kontakt“, so Ludwig. Einen Planungsbeschluss erwarte er im kommenden
Jahr. Die jetzigen Bewohner werden für die Zeit des Umbruchs nach
Raderberg ziehen. „Wir werden auch anbieten, dann dort zu
bleiben“, führte der Amtsleiter aus.

Diskutiert wurde vor allem die Frage, ob man den Bewohner nicht erst
Bescheid hätte geben können, wenn definitiv klar sei, wie es
weitergehe. Denn seit Anfang 2019 hatte die Verwaltung die anstehenden
Veränderungen angekündigt - seitdem hängen die Bewohner sozusagen
„in der Luft“.

„Dann hätte ich aber die Ersatzwohnungen in Raderberg nicht
reservieren können“, erläuterte Ludwig das Vorgehen der
Verwaltung. Die BV Lindenthal sprach sich anschließend einstimmig
dafür aus, die Häuser Geisbergstraße 43-47 als Sozialhäuser zu
erhalten. Die Entscheidung zwischen Sanierung oder Abriss und Neubau
soll von einschlägigen Gutachten und Beschlüssen der Ausschüsse
Bauen und Soziales abhängig gemacht werden. Die Verwaltung solle
rückkehrwilligen, ehemaligen, Bewohnern einen erneuten Bezug
ermöglichen. Sollte eine Sanierungslösung im Verhältnis zu einem
Neubau nicht die bessere Variante sein, plädiert das Gremium für
einen Neubau.

- tau

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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