Kirschbaumallee am Aquarienweg
Kein Denkmal, trotzdem geschützt
von Hans-Willi Hermans
Sülz. Nach Japan muss man nicht unbedingt fliegen: Zahlreiche Kölner, aber auch auswärtige Besucher kommen alljährlich im April in den Aquarienweg, wenn dort die Kirschbaumallee in voller Blüte steht.
Einer der Besucher ist so begeistert von dem Anblick, dass er sich mit einer Bürgereingabe an die Verwaltung wandte: Die Kirschbäume sollten als Naturdenkmal eingestuft werden.
Naturdenkmale sind laut Paragraph 22 des Landschaftsgesetzes NRW „Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.“
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen prüften das Anliegen des Kirschbaumfreunds gemeinsam und kamen zu dem Schluss, dass die Bedingungen für eine Ausweisung als Naturdenkmal nicht gegeben seien – schon deshalb, weil die Bäume noch sehr jung sind.
Die Verwaltung betont aber, sie teile die Auffassung, dass Alleen einen besonderen Schutz verdienen, speziell auch die Allee am Aquarienweg. Der Schutz bestehe aber schon, denn die Kirschbaumallee liegt in einem Landschaftsschutzgebiet, sodass die Bäume weder beschädigt noch entfernt werden dürfen. Darüber hinaus handele es sich hier um eine nach dem Landesnaturschutzgesetz geschützte Allee. Die damit verbundenen Verbote gehen noch über die des Landschaftsschutzgebietes hinaus, etwa wenn es um Veränderungen der Allee geht.
Aktuell sei die Kirschbaum-allee am Aquarienweg allerdings nicht im Alleenkataster des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz eingetragen, das soll nun nachgeholt werden. Der Schutz bestehe aber auch ohne diese Eintragung.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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