BV - Tempo 30
Keine „besondere Gefahrenquelle“?

Eine Hauptverkehrsachse auch in Corona-Zeiten: Auf der  Universitätsstraße würde Tempo 30 laut Verwaltung für erhebliche Störungen des Verkehrs sorgen. | Foto: Archiv/ Hermans
  • Eine Hauptverkehrsachse auch in Corona-Zeiten: Auf der Universitätsstraße würde Tempo 30 laut Verwaltung für erhebliche Störungen des Verkehrs sorgen.
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Klettenberg - Nach Ansicht der Verwaltung darf Corona die Straßenverkehrsordnung
nicht außer Kraft setzen.

Die Bedrohung durch das Coronavirus setzt eine Reihe von Grundrechten
vorübergehend außer Kraft – nicht aber die
Straßenverkehrsordnung. So hatte die Bezirksvertretung Lindenthal
(BV) die Verwaltung aufgefordert, die Höchstgeschwindigkeit auf der
Universitätsstraße im Abschnitt zwischen Zülpicher Straße und
Berrenrather Straße zumindest während der Schulstunden auf 30
Stundenkilometer zu begrenzen, solange die Pandemie andauert. Denn
dort liegen Elisabeth-von-Thüringen Gymnasium und Schiller-Gymnasium,
wo zur Durchlüftung regelmäßig die Fenster geöffnet werden
müssen. Und ein zu hohes Lärmaufkommen - durch schnell fahrende
Autos etwa - würde den Unterricht erheblich stören.

Doch nach Auffassung des Amts für Straßen und Verkehrsentwicklung
ist dies „aus rechtlicher Sicht nicht umsetzbar“. In einer
Mitteilung wurde die BV informiert, dass es sich bei der
Universitätsstraße „um eine der wichtigsten Hauptverkehrsachsen in
Köln“ handele. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung müsse
daher eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern gelten.
Eine Abweichung sei nur möglich, wenn „in der Örtlichkeit
besondere Gefahrenquellen gemäß Definition der
Straßenverkehrsordnung gegeben sind“. Und die lägen derzeit nicht
vor.

Die Universitätsstraße sei darauf ausgelegt, große Verkehrsmengen
zu bewältigen, und die „Überlastungserscheinungen“, die jetzt
schon „zu gewissen Tagesstunden“ aufträten, würden sich durch
Tempo 30 weiter verschärfen. Zudem seien die Ampelanlagen an den
Kreuzungen Universitätsstraße/Zülpicher Straße und
Universitätsstraße/Berrenrather Straße für eine
Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern geschaltet, eine
Anpassung wäre „zeit- und kostenintensiv“.

Doch die Bezirksvertreter ließen sich nicht beirren. Mehrheitlich bei
einer Gegenstimme befürworteten sie einen Dringlichkeitsantrag der
Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der den Beschluss zur Reduzierung
der Höchstgeschwindigkeit bekräftigt: „Nach Paragraph 45 I Nummer
3 Straßenverkehrsordnung ist Tempo 30 mit Rücksicht auf die
Wohnbevölkerung möglich“, heißt es darin.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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